Infos

Sie befinden sich aktuell in den Archiven des Blogs KDA - Konstruktiv Demokratische Aktion für Mai, 2009.

Calendar
Mai 2009
M D M D F S S
« Apr   Jun »
 123
45678910
11121314151617
18192021222324
25262728293031
Links

Archive für Mai 2009

Protest gegen Schweinetötungen in Ägypten

Protest gegen Schweinetötungen in Ägypten

Willy Brandt

Wo die Demokratie nicht beizeiten verteidigt wird, ist sie nur um den Preis schrecklich grosser Opfer zurück zu gewinnen! Darin liegt die Lehre unseres Jahrhunderts!

Die Bilder, die Frankreich nicht sehen darf

Die Bilder, die Frankreich nicht sehen darf

Semantik: Rechts ist schlecht und Links ist gut

Semantik: Rechts ist schlecht und Links ist gut

Scheich Ali Osman

Scheich Ali Osman vom ägyptischen Religionsministerium am 10. Mai in einer Fatwa:

“Der Ursprung aller Schweine in der Welt sind die Juden, die von Allah verflucht wurden.”

122,2 %!

Wir bedanken uns bei allen, die zu diesem Erfolg beigetragen haben.

12,36 % der Wahlberechtigten in Steinthaleben haben für die Durchführung des Bürgerentscheides gestimmt. Wir haben somit 122,2 % der benötigten Unterschriften zusammen. Wie geht es nun weiter? Hierzu ein Auszug aus §17 der ThürKO:

(5) Nach der Einreichung der Eintragungslisten bei der Gemeindeverwaltung prüft der Bürgermeister die geleisteten Eintragungen und legt dem Gemeinderat unverzüglich das Bürgerbegehren zur Entscheidung über die Zulässigkeit vor (Zulässigkeitsentscheidung). Der Vorlage hat der Bürgermeister eine Stellungnahme über die möglichen finanziellen Auswirkungen des Vollzugs des Bürgerentscheids auf den Gemeindehaushalt (§§ 53 und 56) und die Finanzplanung (§ 62) beizufügen. Der Gemeinderat entscheidet über die Zulässigkeit des Bürgerbegehrens innerhalb von acht Wochen nach Zuleitung der Vorlage und der Stellungnahme durch den Bürgermeister durch Beschluss. Stellt der Gemeinderat durch Beschluss die Zulässigkeit des Bürgerbegehrens fest, sind in dem Beschluss auch die möglichen finanziellen Auswirkungen des Vollzugs des Bürgerentscheids auf den Gemeindehaushalt (§§ 53 und 56) und die Finanzplanung (§ 62) darzustellen. Die Stellungnahme des Bürgermeisters und der Beschluss des Gemeinderats sind in der Gemeinde in ortsüblicher Weise bekannt zu machen. Wird die Zulässigkeit des Bürgerbegehrens abgelehnt, können die vertretungsberechtigten Personen des Bürgerbegehrens ohne Vorverfahren Klage beim zuständigen Verwaltungsgericht erheben.

Wir warten nun die Entscheidung ab.

Zoll: Fahndung nach Glühbirnen

Jetzt drehen sie vollends durch.

Michael Klonovsky

Der herkömmliche Ganove bestiehlt seine Opfer. Der moderne Ganove versucht, sie zu betreuen.

Miserables Essen für Kinder

Miserables Essen für Kinder

Peng, du bist tot!

Peng, du bist tot!

Sondertatbestand Klimawandel

Sondertatbestand Klimawandel: Endlich kann aufgeräumt werden mit der lästigen politischen Mitbestimmung des Fußvolkes

Argumente? Fehlanzeige!

Unseren Gegnern fehlen weiterhin die Argumente, daher wird wieder mit der Nazi Keule geschlagen. Unverhohlen wird die KDA bei anderen Mitbürgern als rechtsextreme Gruppe usw. bezeichnet. Wir sagen diesen Denunzianten nun klipp und klar: Wir haben uns diesen Mist lange genug angesehen. Wird uns noch einmal eine derartige Denunziation aus sicherer Quelle zugetragen, werden wir juristische Schritte gegen den Denunzianten einleiten.

Die Verleumder mögen dieses für ein lustiges Spielchen halten. Wir finden das weder lustig, noch halten wir dies für ein Spiel. Auch das Strafgesetzbuch findet das überhaupt nicht witzig:

§ 186 StGB
Üble Nachrede

Wer in Beziehung auf einen anderen eine Tatsache behauptet oder verbreitet, welche denselben verächtlich zu machen oder in der öffentlichen Meinung herabzuwürdigen geeignet ist, wird, wenn nicht diese Tatsache erweislich wahr ist, mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe und, wenn die Tat öffentlich oder durch Verbreiten von Schriften (§ 11 Abs. 3) begangen ist, mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

§ 187 StGB:
Verleumdung

Wer wider besseres Wissen in Beziehung auf einen anderen eine unwahre Tatsache behauptet oder verbreitet, welche denselben verächtlich zu machen oder in der öffentlichen Meinung herabzuwürdigen oder dessen Kredit zu gefährden geeignet ist, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe und, wenn die Tat öffentlich, in einer Versammlung oder durch Verbreiten von Schriften (§ 11 Abs. 3) begangen ist, mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

§ 188 StGB
Üble Nachrede und Verleumdung gegen Personen des politischen Lebens

(1) Wird gegen eine im politischen Leben des Volkes stehende Person öffentlich, in einer Versammlung oder durch Verbreiten von Schriften (§ 11 Abs. 3) eine üble Nachrede (§ 186) aus Beweggründen begangen, die mit der Stellung des Beleidigten im öffentlichen Leben zusammenhängen, und ist die Tat geeignet, sein öffentliches Wirken erheblich zu erschweren, so ist die Strafe Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren.

(2) Eine Verleumdung (§ 187) wird unter den gleichen Voraussetzungen mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.

Unser Bürgermeister Nawrodt entblödete sich in der Bürgersprechstunde am 27.04.2009 nicht, zuzugeben, er hätte den Leuten erzählt, Herr Schlenstedt sei ein “Rechter”. Sinngemäß sagte er, er hätte keinen Einfluß darauf, was die Leute daraus machen würden (er zog dabei die Schultern hoch und hob unschuldig die Hände). Niemals hätte er die Worte “Rechtsradikaler”, “Rechtsextremer”, “Nazi” oder “Neonazi” in den Mund genommen. Tja, Herr Bürgermeister, wie Sie sehen, muß man das heute auch nicht mehr. Da man konservativ / liberal / libertär = rechts, und rechts gleich mit Nazi assoziiert, genügt es völlig, den Mitbürgern was von “Rechten” ins Ohr zu setzen, gelle?

|