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Archive für August 2009

Ganz schön heiß, heute…

Antwort von Frau Neukamm. Selten so einen groben Unfug gelesen. Aber so kann man die Sache prima herauszögern.

Zitat aus Wikipedia: “Kein Anwendungsfall für den lex specialis-Grundsatz (obwohl insoweit häufig, aber eben fälschlich gleichwohl genannt) liegt hingegen dort vor, wo sich zwei Rechtssätze wie zwei Mengen mit einer Schnittmenge verhalten - in dieser Situation kann die lex specialis-Regel nichts zur Auflösung des Normenkonflikts beitragen. “

Aber Hauptsache, mal die Luft bewegt… Ich weiß nicht, wie es Ihnen geht, aber ich komme mir schon seit einiger Zeit verarscht vor. Schauen Sie sich doch mal diesen Film hier an, der bildet die Realität im Kyffhäuserkreis relativ exakt ab.

Bleibt also nur der Rechtsweg über das VG Weimar. Was der Bürgermeister am Freitag verkünden wird, ist mir auch schon klar. Kann Frau Neukamm das nicht auch kurz in einem Satz zusammenfassen? Auch wenn der Bürgerentscheid stattfinden sollte, ist nicht Hopfen und Malz verloren. Wir müssen halt nur ein paar Tage länger warten.

SEEGA: Unterschriften fürs Bürgerbegehren

SEEGA: Unterschriften fürs Bürgerbegehren

“Die größte Depression aller Zeiten”

“Die größte Depression aller Zeiten”

Antrag auf neues Bürgerbegehren abgelehnt

Herr Bürgermeister schreibt uns, dass der neue Antrag auf Bürgerbegehren abgelehnt wird. Die Antwort an sich ist natürlich ein Witz, da nicht dargelegt wird, was an dem Antrag denn nun fehlerhaft sein soll. Wie dem auch sei, wir warten jetzt erst einmal die Antwort der Kommunalaufsicht und die Gemeinderatssitzung am Freitag ab.

Antrag auf Bürgerbegehren kann angeblich nicht zurückgezogen werden

Herr Bürgermeister schreibt uns, der Antrag auf Bürgerbegehren könne angeblich nicht zurückgezogen werden.

Begründung: “Nachdem die Zulässigkeit des Bürgerbegehrens festgestellt wurde, darf bis zur Durchführung des Bürgerentscheids eine dem Begehren entgegenstehende Entscheidung der Gemeindeorgane nicht mehr getroffen werden.”

Da fragt man sich allen Ernstes, ob man dort des Lesens kundig ist.

Seit wann ist der Antragsteller ein Gemeindorgan? Wo sollen Gemeindeorgane eine entgegenstehende Entscheidung treffen? Wo gibt § 17 der ThürKO so eine Antwort her?

Dann erfolgt noch der Hinweis, dass die Stimmberechtigten bereits zu dem Bürgerbegehren eingeladen wurden. Das ist natürlich völlig unerheblich.

Mit der selben Begründung könnte man die Hinrichtung eines Verurteilten vollziehen, obwohl der Richter angeordnet hat, diese auszusetzen. Der Henker wird dann einfach antworten, er habe den Verurteilten bereits zur Hinrichtung eingeladen und ausserdem schon alles vorbereitet.

Grober Unfug, sagen wir da nur! Hier wird wieder versucht um eine Beschlussfassung im Gemeinderat herumzukommen. Wir haben heute mit der Kommunalaufsicht und dem Innenministerium telefoniert. Man versucht kurzfristig eine Entscheidung zu treffen.

Der eigentliche Witz an der ganzen Sache ist der Folgende:

Weil §17 der ThürKO eben keine Regeln über die Rücknahme eines Antrages auf Bürgerbegehren vorsieht, versucht man nun, diese Regelung in unsere neue Hauptsatzung (für Steinthaleben) einzubauen. Der Wortlaut des Entwurfs ist der Folgende:

Der Antrag auf Durchführung eines Bürgerentscheides kann von Vertretern des Bürgerbegehrens bis zum Tag vor der Beschlussfassung des Gemeinderates über die Zulässigkeit des Bürgerbegehrens zurückgenommen werden.

Da unsere bis jetzt noch gültige, alte Hauptsatzung diesen Passus überhaupt nicht enthält, also keine Regelung für die Rücknahme enthält, die ThürKO dort auch keine Regelung vorsieht, muß die Rücknahme zwangsläufig akzeptiert werden. Würde nämlich die alte Regelung bereits hergeben, dass man den Antrag auf Bürgerbegehren nach Beschlussfassung im Gemeinderat nicht mehr zurückziehen kann, bräuchte man diesen neuen Passus ja gar nicht erst einzubauen. Logisch, oder?

Drei Wahlanfechtungen stehen an

DreiWahlanfechtungen stehen an

Hin und Her in Steinthaleben

Hin und Her in Steinthaleben

So liebt Afghanistan

Liebe, was ist das?

Paragraphenreiterei

Heute erhielt ich ein Fax (Seite 1, Seite 2) von Frau Neukamm (Kommunalaufsicht).  Es geht darin zum einen um die beantragte Beschlussfassung, und zum anderen um das neue beantragte Bürgerbegehren.

Frau Neukamm weist darauf hin, dass wir den Antrag nicht formgerecht gestellt hätten. Wir dürfen also davon ausgehen, dass unser Bürgermeister bei formgerechter Antragstellung eine Gemeinderatssitzung innerhalb von ca. 2 Wochen einberufen hätte, so wie in Oberbösa? Beim nächsten Mal werden wir ganz genau auf die Formulierung achten.  Wir würden uns natürlich auch freuen, wenn sich Frau Neukamm ganz genau an die Paragraphen halten würde. Wir nennen hier nur das Stichwort “Informationsfreiheitsgesetz”, dasselbe gilt auch für Bürgermeister Steinacker aus Oberbösa.

Was übrigens nicht stimmt, ist die Behauptung, der Bürgermeister hätte nach unserem Antrag diesen Punkt auf die Tagesordnung der nächsten Gemeinderatssitzung genommen. Hier ist seine Antwort auf unseren Antrag.

Die Problematik, welche Frau Neukamm sieht (Beschlussfassung kann nicht stattfinden, weil es sich gegen das Bürgerbegehren richten würde), hat sich dadurch erledigt, dass ich das Bürgerbegehren zurückgezogen habe. Aber auch hier hätte klar sein müssen, dass dieser Beschlussfassung nichts im Wege gestanden hätte, weil wir eindeutig geschrieben hatten, dass ich den Antrag auf Bürgerbegehren bei entsprechender Beschlussfassung zurückziehen würde. So etwas hätte man auch Zug um Zug machen können.

Was den neuen Antrag auf Bürgerbegehren betrifft, so teilen wir die Auffassung von Frau Neukamm nicht. Gegebenenfalls lassen wir das juristisch prüfen und bei Bedarf die Fragstellung anders formulieren, wenn wir damit eine Möglichkeit finden unsere Selbständigkeit zu erhalten.

Eventuell erledigt sich die Sache ja komplett von selber, wenn der Gemeinderat den Beschluss auf Bildung einer Einheitsgemeinde zurückzieht, so unsere Selbständigkeit sichert, und wir dadurch die Möglichkeit haben an den Strassenausbaubeiträgen vorbeizukommen.

Zu den weiteren Ausführungen, die Rechtsaufsichtsbehörde könne den Bürgermeister nicht anweisen, stellt sich natürlich die Frage, wie man den §120 ThürKO sonst noch auslegen kann:

§ 120
Beanstandungspflicht

(1) Die Rechtsaufsichtsbehörde kann rechtswidrige Beschlüsse, Anordnungen und sonstige Maßnahmen der Gemeinde oder des Landkreises sowie Bürgerentscheide, die geltendes Recht verletzen, beanstanden und verlangen, dass sie aufgehoben werden. Kommen Gemeinden und Landkreise ihren gesetzlichen Pflichten und Aufgaben nicht nach, so kann die Rechtsaufsichtsbehörde anordnen, dass sie diese erfüllen.

Bisweilen hat es den Anschein, Gesetze seien ausschließlich und allein zum Schutz von Bürokraten gemacht worden, und nur diese dazu in der Lage, jene auch entsprechend zu interpretieren.

Weltgrößtes Live-Schachspiel

Am Fuße des Kyffhäusers findet derzeit das weltgrößte Live Schachspiel statt. Hier das Bild der Webcam:

Form der Einladung zur GR-Sitzung gerügt

Mit heutigem Datum habe ich die Form der Einladung zur Gemeinderatssitzung gerügt.

Hier das Schreiben. 

Bericht - Mahnwache vor der Iranischen Botschaft

Religionsfreiheit ist ein Menschenrecht 

Einladung Gemeinderatssitzung

Unser Bürgermeister hat nun endlich zu einer Gemeinderatssitzung am 21.08.2009, um 19:30 Uhr eingeladen. Ob unser Antrag Bestandteil der Tagesordnung ist, lässt sich aus dieser Einladung leider nicht entnehmen. Ebensowenig gibt es weiterführende Informationen, über was eigentlich abgestimmt werden soll. So findet sich ein Tagesordnungspunkt 5 “Vergabe Bauleistung”. Nun ja, man wüsste schon gerne worüber abgestimmt werden soll, damit man sich vorbereiten kann. Aber genau dies befürchtet unser Bürgermeister ja, nämlich dass Gemeinderatsmitglieder womöglich vorbereitet in eine Sitzung kommen…

Auch zu dem nichtöffentlichen Tagesordnungpunkt gibt es keine detaillierten Informationen. Es wird lediglich erwähnt, wer einen Antrag gestellt hat. Um was es dort geht? Fehlanzeige!

Vergangenen Donnerstag hat man sich nicht beirren lassen und einen neuen Entwurf für eine Geschäftsordnung und Hauptsatzung “gebastelt”. Wir haben an diesem Entwurf so Einiges zu bemängeln und zu ergänzen, und werden dies nun in der Gemeinderatssitzung tun, da unter Punkt 3 ausdrücklich noch einmal “Beratung” aufgeführt ist. Wir werden also so an die Sache herangehen, als hätte es diese ominöse “Arbeitsberatung” nie gegeben.

Geschickterweise hat unser Bürgermeister die Gemeinderatssitzung in den Urlaub von Ramona Setzepfand gelegt. Es ist also quasi unmöglich, mit unseren Anträgen durchzudringen. Wir werden unseren Bürgermeister trotzdem damit “belästigen” und unsere Änderungsvorschläge samt und sonders zu Protokoll nehmen lassen.

Frauen zum Tragen von Burkinis angehalten

http://www.telegraph.co.uk/news/newstopics/politics/6034706/Swimmers-are-told-to-wear-burkinis.html

Die Genderama-Tante empfiehlt…

…Posten nicht nach Qualifikation sondern nach Geschlecht zu besetzen. Glaubt diese naive Person tatsächlich, dass ein Firmenchef eine Führungsposition nicht automatisch mit dem am besten qualifizierten Bewerber besetzen würde? Zumal dieser “ausbeuterische” Firmenchef dieser weiblichen Führungskraft doch angeblich viel weniger Gehalt zahlen müsste?  Bitte lesen Sie selbst….

Infoblatt Oberbösa

 Werte Einwohner von Oberbösa,

wir möchten Ihnen heute aktuelle Informationen zu unserer Arbeit geben.

1. Bürgerbegehren – es wurden fast doppelt soviel Unterstützungsunterschriften in Bendeleben für den Bürgerentscheid zum Thema VG Greußen oder Einheitsgemeinde abgegeben als er-forderlich. Damit ist die nötige Anzahl von Unterstützungsunterschriften erreicht. Nach der Be-arbeitungsfrist findet dann der Bürgerentscheid statt. Danke für die Unterstützung!
2. Unsere Fraktion hatte bei der letzten Gemeinderatssitzung am 08.07.2009 eine Gemeinderats-sitzung für den 13.08.2009 beantragt. Der Antrag wurde dem amtierenden Bürgermeister Herrn J. Steinacker (CDU) übergeben, sowie schriftlich über die Verwaltungsgemeinschaft Kyffhäu-ser eingereicht. Dabei war auch der Vorsitzende der Verwaltungsgemeinschaft Herr Karnstedt (FDP) anwesend und hat diese Anträge zur Kenntnis genommen. Der Antrag wurde auch der Presse übergeben. Auf dieser Sitzung sollten z. B. folgende Themen zur Abstimmung gebracht werden:
• Beratung und Auswertung der vorliegenden Kostenangebote zu den geplanten Maßnahmen im Rahmen des Konjunkturpaketes II
• Beratung und Beschlussfassung über die Vergabe der Erstellung des Abwasserbeseiti-gungskonzeptes (ABK)
• Beratung und Beschlussfassung über den Beitritt der Gemeinde Oberbösa zur VG Greußen
Leider wurde unser Antrag von dem amtierenden Bürgermeister und der Verwaltungsgemein-schaft Kyffhäuser ignoriert. Dieser Vorgang ist ein schwerer Verstoß gegen geltendes Recht (§ 35 Abs. 1 Satz 4 Thüringer Kommunalordnung).
Wir werden gegen Herrn Steinacker eine Dienstaufsichtsbeschwerde einreichen und uns wei-tere rechtliche Schritte vorbehalten.
Das Fehlverhalten und die Verzögerung des Bürgermeisters haben folgende Auswirkungen auf die Gemeindevorhaben:
• Mittel des Konjunkturpaketes für Straßensanierung Oberdorf / Eisfeld verfallen!
• Mittel des Konjunkturpaketes für Dachsanierung Kindergarten verfallen!
• Es konnten keine weiteren wichtigen Maßnahmen diskutiert und beschlossen werden au-ßerhalb der bereits beantragten Maßnahmen z. B. Gehwegsanierung, Neubestuhlung Kul-turraum, Ofenreparatur Kulturraum und Saal, usw.
• Der Beschluss zum Beitritt Oberbösa zur VG Greußen konnte nicht erfolgen!
• Beratungen über das Abwasserbeseitigungskonzept fanden nicht statt!

weiter

Sensationelle Unterstützung

Die Gemeinde Steinthaleben unterstützt das Fest der Friesenpferde mit sensationellen fünfzig Euro!

VG stellt Mustergeschäftsordnung nicht zur Verfügung

Mit Schreiben vom 11.08.09 hatte ich um Zuleitung der Mustergeschäftsordnung des Deutschen Städte- und Gemeindebundes gebeten. Wie zu erwarten war, hat man mir diese nicht zukommen lassen.

Die sog. “Arbeitsberatung” verstösst gegen unsere Geschäftsordnung

Die vom Bürgermeister einberufene sog. “Arbeitsberatung” verstösst gegen unsere Geschäftsordnung.

Wir haben heute in einer Erklärung darauf hingwiesen, und an dieser Sitzung nicht teilgenommen.

Wenn unser Bürgermeister glaubt, er könne auf “geschickte” Art und Weise an einer Gemeinderatssitzung vorbeikommen, so hat er sich getäuscht.

Hier die Erklärung. 

Anfrage an den Bürgermeister

Anfrage

Antrag auf Bürgerbegehren zurückgezogen, neuen Antrag gestellt

Mit heutigem Datum (13.08.2009) habe ich den Antrag auf Bürgerbegehren zurückgezogen. Hintergrund ist die Tatsache, dass wir von offizieller Seite über die Wahlmöglichkeiten getäuscht wurden. Uns wurde vorgegaukelt, es gäbe nur zwei Alternativen: Anschluss an eine größere Stadt oder Einheitsgemeinde.

Dass dies eine Fehlinformation war wissen wir jetzt.

Da für uns die echte Selbständigkeit in jedem Fall die bessere Variante darstellt, habe ich den Antrag zurückgezogen und bereits einen neuen Antrag gestellt.

Es bestand sogar die Gefahr, sich mit der Durchführung des Bürgerbegehrens strafbar zu machen.

§108a StGB sagt hierzu:

(Vierter Abschnitt:  Straftaten gegen Verfassungsorgane sowie bei Wahlen und Abstimmungen)
Wählertäuschung

(1) Wer durch Täuschung bewirkt, daß jemand bei der Stimmabgabe über den Inhalt seiner Erklärung irrt oder gegen seinen Willen nicht oder ungültig wählt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Der Versuch ist strafbar.
(Hervorhebung durch mich)

Keine Gemeinderatssitzung in Oberbösa

Die durch drei Gemeinderatsmitglieder beantragte Gemeinderatssitzung für den 13.  August findet nicht statt. Der Antrag an den Bürgermeister über die VG wurde durch den Bürgermeister nicht bearbeitet. Eine Einladung dazu hätte spätestens am Sonntag den 9. August zugehen müssen.

Christliche Waisenhausmitarbeiter geköpft

http://www.wnd.com/index.php?fa=PAGE.view&pageId=106597

Anfragen an den Bürgermeister

Ich habe an den Bürgermeister einige Fragen gestellt:

Schreiben 1

Schreiben 2

Schreiben 3

Schreiben an die VG

Da am 13.08.2009 eine sog. “Arbeitsberatung” u.a. zum Thema Geschäftsordnung stattfindet, habe ich bei der VG um Bereitstellung der originalen Mustergeschäftsordnung des Städte- und Gemeindebundes gebeten.

Schreiben an die Kommunalaufsicht

Da am Freitag, dem 14.08.2009, aller Voraussicht nach doch keine Gemeinderatssitzung stattfinden wird, haben wir nun die Kommunalaufsicht angeschrieben, damit diese den Bürgermeister anweist, eine Sitzung zu terminieren.

Wir sind uns nicht ganz sicher, ob der Herr Bürgermeister das alles für ein lustiges Spielchen hält. In Oberbösa spielt man dieses “Spiel” anscheinend auch. Dort war für den 13.08.2009 eine Gemeinderatssitzung angedacht, auch dort liegen keine Einladungen vor.

Man versucht mit allen Mitteln, Beschlussfassungen zum Thema Einheitsgemeinde zu vermeiden. Bis jetzt ist dies den Bürgermeistern und dem VG Vorsitzenden auch gelungen.

Wir warten jetzt die Antwort von Frau Neukamm ab.

Infos zu “unverzüglich”: 

§35 ThürKO Einberufung und Tagesordnung

(1) ………………..Der Gemeinderat ist unverzüglich einzuberufen, wenn ein Viertel der Gemeinderatsmitglieder es schriftlich unter Angabe des Beratungsgegenstandes verlangt. …..

Kommentar zur ThürKO §35

Eine Begründung des Antrages auf Abhaltung der Sondersitzung ist nicht erforderlich, weil das Gesetz dies nicht verlangt; unberührt bleibt die Pflicht zur Begründung des Sachantrages , wenn die Geschäftsordnung eine solche verlangt.

Die Sondersitzung muss vom Bürgermeister unverzüglich einberufen werden. Ein fester Zeitraum kann einen solchen Gegenstand ordnungsgemäß vorbereiten muss (Absatz 4 Satz1), gegebenenfalls Informationen einholen muss usw. Der Bürgermeister ist aber verpflichtet, die sachlich gebotene Vorbereitung zügig durchzuführen und dann sogleich die Sitzung einzuberufen. Ist aus der Sicht der Gemeinderatsmitglieder erkennbar, dass der Bürgermeister die Einberufung der Sondersitzung sachwidrig hinauszögert, so kann die Rechtsaufsichtsbehörde angerufen werden, die den Bürgermeister zur Erfüllung seiner Verpflichtung anzuhalten hat, evtl. durch Einsatz ihrer aufsichtlichen Mittel ( bis hin zur Ersatzvornahme durch Einberufung der Sitzung und Behandlung des gestellten Antrages).

Der Bürgermeister kann die beantragte Sondersitzung auch zum Anlass einer „normalen“ Sitzung nehmen, d.h. in diese weitere Tagesordnungspunkte einbeziehen; die Sondersitzung muss sich also nicht auf den beantragten Beratungsgegenstand beschränken.

Das bürgerliche Gesetzbuch (BGB):

Unverzüglich

Handlung, die ohne schuldhaftes Zögern erfolgt ist.

Die in § 121 Absatz 1 Satz 1 des BGB vorgenommene Legaldefinition des Begriffes gilt für das gesamte deutsche Recht.
Sie ist im Zweifel auch dann gültig, wenn der Begriff in einem Vertrag ( z. B. Tarifvertrag, Allgemeine Geschäftsbedingungen ) verwandt wird.

Entscheidend für die Unverzüglichkeit ist nicht die objektive, sondern die subjektive Zumutbarkeit des alsbaldigen Handelns.
Nicht erforderlich ist, dass die Handlung sofort vorgenommen wird.
Dem Handelnden steht eine angemessene Überlegungsfrist zu.
Soweit erforderlich, darf er auch den Rat eines Rechtskundigen einholen.

Praxis
Als Obergrenze für ein unverzügliches Handeln wird von den Gerichten in der Regel ein Zeitraum von zwei Wochen angesehen. Dies gilt vor allem – in Anlehnung an § 626 Abs. 2 BGB – bei der Anfechtung von Arbeitsverträgen.

Zur Erinnerung: Wir haben den Antrag am 13.07.2009 gestellt! 

Bericht von der Zensurfront

Bericht von der Zensurfront: 10.8.2009

Ankündigung der Gemeinderatssitzung nur ein geschickter Schachzug?

Die Ankündigung einer Gemeinderatssitzung zum 07. oder 14.08.2009 war eventuell nur ein geschickter Schachzug unseres Bürgermeisters. Immerhin ließt man in dem Brief nur von einem “voraussichtlichen” Termin. Jedenfalls liegt bis jetzt keine Einladung zur Gemeinderatssitzung im Briefkasten. Somit wäre zumindest die Frist nicht eingehalten worden, sollte die Sitzung am 14.08. doch stattfinden. Auf so einen Trick, so es denn einer war, fällt man nur einmal herein.

Dorfkanal ohne Politik: “Brot und Spiele”

Nachdem der Dorfkanal von Herrn Kirchberg aus gesundheitlichen Gründen leider abgegeben wurde, und nunmehr ja auch schon einige Tage ins Land gegangen sind, möchten wir an dieser Stelle ein paar Worte zu diesem “Informationsangebot” verlieren.

Nach eigenem Beschluss des Antennenvereins sollte das Thema Politik gänzlich aus dem Programm verschwinden. Frei nach Juvenal, “Brot und Spiele”, sollte man die Bürger nicht mit Politik “belästigen”, vor allem dann, wenn man selber zum Thema wird.

So beschränkt man sich nun in der Hauptsache auf infantile Bildchen mit ebenso infantilen Unterschriften. Denn was der Bürger nicht weiß, dass macht ihn nicht heiß…

Allerdings  ist man seinem eigenen Beschluß dann doch etwas untreu und gebraucht den Infokanal ganz gerne dazu, dem politischen Gegner eins “auszuwischen”.  Was, wenn nicht Politik ist es z.B., wenn man Frau Krause mittels “Beweisfoto” auf die Pferdeäpfel hinweist, welche zwangsläufig ein Nebenprodukt der Kutschrundfahrten bei dem Kinderfest waren? Die halbironische Unterschrift, ob der Besitzer seine Früchte denn auch ernten würde, machen dies nicht wirklich witziger.

Wenn man davon nun absieht, und dies als kleinen Ausrutscher bezeichnet, so verwundert es doch etwas, dass man selbst dem Anspruch, ein “Infokanal” zu sein, auch nicht mehr gerecht wird. Oder ist es reiner Zufall, dass das von Frau Krause organisierte Friesenfest in der Liste der Veranstaltungen nicht auftaucht?

Ein Schelm, wer Böses dabei denkt.

OSZE beobachtet Bundestagswahl

 OSZE beobachtet Bundestagswahl.

Was ist nur aus unserer Demokratie geworden?

Vielleicht sollte die OSZE auch mal die Vorgänge auf kommunaler Ebene im Kyffhäuserkreis beobachten.