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ThürKO
Archiv der Kategorie Behörden
“Finger weg von neuem ‘Perso’” Polizei warnt vor PC-Anwendung
30.10.2010 von admin.
Gefunden bei N-TV:
Kurz vor Einführung des neuen Personalausweises hält die Kritik an der Sicherheit des elektronischen Dokuments an. Der Bund Deutscher Kriminalbeamter sieht eine grobe Fahrlässigkeit bei der Anwendung des Ausweises am heimischen PC. Die Gewerkschaft der Polizei rät: “Finger weg von dem neuen Ausweis.” Weiter…
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Alter Wein in neuen Schläuchen: Kyffhäuserverwaltung strebt Bildung einer Landgemeinde an
28.10.2010 von admin.
Gefunden bei TA:
Aus der Verwaltungsgemeinschaft Kyffhäuser soll eine Landgemeinde werden. Ob ohne Seega und Oberbösa, das ist noch fraglich.
Kyffhäuserkreis. Die Mehrzahl der Mitgliedsgemeinden der Verwaltungsgemeinschaft (VG) Kyffhäuser strebt die Bildung einer Einheitsgemeinde an. Da regte sich Widerstand. Oberbösa will, so der Ratsbeschluss, zur VG Greußen. Der Seegaer Gemeinderat sprach sich mehrheitlich für den Zusammenschluss mit Bad Frankenhausen aus. Eine Bürgerinitiative brachte ein Bürgerbegehren auf den Weg. Die Bürger sollen entscheiden, ob der Beschluss aufgehoben werden soll oder nicht. Der Rat ließ das Bürgerbegehren nicht zu, obwohl alles seine Richtigkeit hat. Nun beschäftigt sich das Verwaltungsgericht in Weimar mit dem Fall. Ralf Busch von der Kommunalaufsicht des Kreises geht davon aus, dass der Rat den Beschluss über die Nichtzulassung aufheben muss, das Begehren zugelassen wird. Weiter…
Informationen zur Landgemeinde
Kommentar: Zur Sicherung der Pfründe will man die Bürger der Verwaltungsgemeinschaft nun erneut übers Ohr hauen. Aus der Einheitsgemeinde wird kurzerhand die Landgemeinde gemacht, und man startet das Spiel von vorne. Ginge es den Beteiligten tatsächlich um eine Verschlankung der Verwaltung, so wäre es nur konsequent, wenn sich die Gemeinden benachbarten Städten anschließen, oder sich diese als erfüllende Gemeinden nehmen würden. Der zwanghafte Versuch, einen Verwaltungsapparat auf Biegen und Brechen beizubehalten, zeigt nur, dass hier ausschließlich im Interesse der Verwaltung und nicht im Interesse der Bürger gehandelt wird. Bedauerlicherweise ist vielen Bürgern nicht klar, dass hier seine Steuergelder verschwendet werden. Für viele sind die Gelder, welche solche Verwaltungsstrukturen verschlingen, wie Manna, welches vom Himmel fällt. Dem ist mitnichten so. Das eingesparte Geld, welches durch eine sinnvolle Gemeindegebietsreform frei werden würde, ließe sich sicherlich sinnvoller einsetzen. Derzeit wird es in eine Art ABM im Verwaltungsgebäude in Bendeleben investiert.
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Verstärkte Nachfrage nach altem Personalausweis
28.10.2010 von admin.
Gefunden bei TA:
Die Tage des alten Personalausweises sind gezählt. Nur noch am 28. und 29. Oktober kann man ihn beantragen. Das sorgt für verstärkten Andrang bei den Einwohnermeldeämtern. Denn nicht jeder will so schnell den teuren Neuen mit Chip. Weiter…
Geschrieben in VG an der Schmücke, VG Kyffhäuser, Link Tipp, Behörden, Steinthaleben | Keine Kommentare »
Der unerwünschte Investor
24.7.2010 von admin.
Jeder islamische Extremist findet in Deutschland Zuflucht vor Strafverfolgung in seiner Heimat. Kriminelle Familienclans terrorisieren die Bürger und kassieren absurde Summen an Sozialleistungen. Tausend Gründe werden gefunden, warum eine Abschiebung keineswegs möglich, die Forderung danach rechtsradikal ist. Aber wenn ein Israeli als Investor nach Gütersloh kommt, bekommt er die volle Härte eines kleinen deutschen Beamten zu spüren. Weiter…
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Jugendamts- und Justizwillkür?: Kindesentzug im Landkreis Ansbach
31.8.2009 von admin.
Jugendamts- und Justizwillkür?: Kindesentzug im Landkreis Ansbach
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VG Spezialkommunikation
25.8.2009 von admin.
So sieht der Schriftverkehr mit der VG aus, wenn man Einsicht in die Ausschreibungsunterlagen für den Kippenbergweg nehmen möchte.
Mein 1. Schreiben inkl. 1. Antwort
Mein 2. Schreiben inkl. 2. Antwort
Mein 3. Schreiben inkl. 3. Antwort • Zur Info: § 22 ThürKO • ThürIFG • IFG
Mein 4. Schreiben inkl. 4. Antwort
Geschrieben in VG Kyffhäuser, Schriftverkehr, Behörden, Steinthaleben | 1 Kommentar »
Kameralistik oder Doppik?
22.8.2009 von admin.
In der gestrigen Gemeinderatssitzung haben wir den Vorschlag eingebracht, die Haushaltswirtschaft auf die kommunale Doppik umzustellen. Herr Karnstedt war schnell bei der Sache, und erklärte sinngemäß, “…wir haben uns entschieden, weiterhin nach der Kameralistik zu arbeiten…” Auf meine Nachfrage, wen er denn mit “wir” meinte, sagte er, “die Verwaltungsgemeinschaft”. Mein Einwurf, die Verwaltungsgemeinschaft hätte darüber nicht zu entscheiden, wurde mit der Gegenfrage “wer denn dann?” beantwortet. Ich antwortete, dass die Gemeinderäte der Mitgliedsgemeinden entscheiden würden. “Das stimmt nicht”, antwortete darauf hin Herr Karnstedt.
Zu Klarstellung möchte ich hier nun aus dem Thüringer Gesetz über die kommunale Doppik (ThürKDG) zitieren:
§ 2
Ausübung des Optionsrechts in
Verwaltungsgemeinschaften
(1) Die Umstellung der Haushaltswirtschaft auf die kommunale Doppik ist in einer Verwaltungsgemeinschaft und den an ihr beteiligten Gemeinden nur gemeinsam und gleichzeitig möglich. Voraussetzung für die Umstellung sind übereinstimmende Beschlüsse der Gemeinschaftsversammlung sowie der Gemeinderäte der beteiligten Gemeinden.
(2) Von Absatz 1 Satz 1 kann abgewichen werden, wenn übereinstimmende Beschlüsse der Gemeinschaftsversammlung sowie der Gemeinderäte der Mitgliedsgemeinden der Verwaltungsgemeinschaft dazu vorliegen, die eine abweichende Ausübung des Optionsrechts ausdrücklich zulassen.
Als ich zur Klarstellung eine Infobroschüre an die Gemeinderäte verteilen wollte, wurde mir dies vom Bürgermeister verwehrt. “So etwas machen wir hier nicht” und “Das können Sie nach der Sitzung oder in der Pause verteilen”, waren seine Hinweise.
Es ist natürlich sinnreich über eine Sache abzustimmen, und sich im Nachhinein zu informieren. Jedenfalls ist unser Bürgermeister dieser Auffassung.
Ich meine, es wäre besser gewesen, die Gemeinderäte zuvor über die Optionsmöglichkeit zu informieren. Statt dessen ist man in der VG sogar hergegangen und hat die Erläuterungen des Städte- und Gemeindebundes im Anhang des Entwurfes für die Hauptsatzung einfach gelöscht. Man könnte ja schlafende Hunde wecken.
Hier die originale Erläuterung, welche gelöscht wurde.
Hier Informationen zur Doppik Umstellung.
Konsequenterweise muß ich wegen dieses eklatanten Mangels in der Zuarbeit der VG, welche durch offensichtliche Manipulation in meinen Augen einen nicht unerheblichen Vorsatz-Charakter aufweist, eine Dienstaufsichtsbeschwerde gegen Herrn Karnstedt einreichen.
Geschrieben in VG Kyffhäuser, Gemeinderat, Bürgermeister, Behörden, Steinthaleben | Keine Kommentare »
Schreiben an Frau Neukamm
21.8.2009 von admin.
Antwort auf das Schreiben von Frau Neukamm vom 20.08.2009.
Geschrieben in Informationsfreiheit, Schriftverkehr, Behörden, Kommunalaufsicht | 1 Kommentar »
Ganz schön heiß, heute…
20.8.2009 von admin.
Antwort von Frau Neukamm. Selten so einen groben Unfug gelesen. Aber so kann man die Sache prima herauszögern.
Zitat aus Wikipedia: “Kein Anwendungsfall für den lex specialis-Grundsatz (obwohl insoweit häufig, aber eben fälschlich gleichwohl genannt) liegt hingegen dort vor, wo sich zwei Rechtssätze wie zwei Mengen mit einer Schnittmenge verhalten - in dieser Situation kann die lex specialis-Regel nichts zur Auflösung des Normenkonflikts beitragen. “
Aber Hauptsache, mal die Luft bewegt… Ich weiß nicht, wie es Ihnen geht, aber ich komme mir schon seit einiger Zeit verarscht vor. Schauen Sie sich doch mal diesen Film hier an, der bildet die Realität im Kyffhäuserkreis relativ exakt ab.
Bleibt also nur der Rechtsweg über das VG Weimar. Was der Bürgermeister am Freitag verkünden wird, ist mir auch schon klar. Kann Frau Neukamm das nicht auch kurz in einem Satz zusammenfassen? Auch wenn der Bürgerentscheid stattfinden sollte, ist nicht Hopfen und Malz verloren. Wir müssen halt nur ein paar Tage länger warten.
Geschrieben in VG Kyffhäuser, Bürgermeister, Behörden, Steinthaleben | 1 Kommentar »
Antrag auf neues Bürgerbegehren abgelehnt
19.8.2009 von admin.
Herr Bürgermeister schreibt uns, dass der neue Antrag auf Bürgerbegehren abgelehnt wird. Die Antwort an sich ist natürlich ein Witz, da nicht dargelegt wird, was an dem Antrag denn nun fehlerhaft sein soll. Wie dem auch sei, wir warten jetzt erst einmal die Antwort der Kommunalaufsicht und die Gemeinderatssitzung am Freitag ab.
Geschrieben in Gemeinderat, Bürgermeister, Behörden, Kommunalaufsicht, Steinthaleben | 1 Kommentar »
Antrag auf Bürgerbegehren kann angeblich nicht zurückgezogen werden
19.8.2009 von admin.
Herr Bürgermeister schreibt uns, der Antrag auf Bürgerbegehren könne angeblich nicht zurückgezogen werden.
Begründung: “Nachdem die Zulässigkeit des Bürgerbegehrens festgestellt wurde, darf bis zur Durchführung des Bürgerentscheids eine dem Begehren entgegenstehende Entscheidung der Gemeindeorgane nicht mehr getroffen werden.”
Da fragt man sich allen Ernstes, ob man dort des Lesens kundig ist.
Seit wann ist der Antragsteller ein Gemeindorgan? Wo sollen Gemeindeorgane eine entgegenstehende Entscheidung treffen? Wo gibt § 17 der ThürKO so eine Antwort her?
Dann erfolgt noch der Hinweis, dass die Stimmberechtigten bereits zu dem Bürgerbegehren eingeladen wurden. Das ist natürlich völlig unerheblich.
Mit der selben Begründung könnte man die Hinrichtung eines Verurteilten vollziehen, obwohl der Richter angeordnet hat, diese auszusetzen. Der Henker wird dann einfach antworten, er habe den Verurteilten bereits zur Hinrichtung eingeladen und ausserdem schon alles vorbereitet.
Grober Unfug, sagen wir da nur! Hier wird wieder versucht um eine Beschlussfassung im Gemeinderat herumzukommen. Wir haben heute mit der Kommunalaufsicht und dem Innenministerium telefoniert. Man versucht kurzfristig eine Entscheidung zu treffen.
Der eigentliche Witz an der ganzen Sache ist der Folgende:
Weil §17 der ThürKO eben keine Regeln über die Rücknahme eines Antrages auf Bürgerbegehren vorsieht, versucht man nun, diese Regelung in unsere neue Hauptsatzung (für Steinthaleben) einzubauen. Der Wortlaut des Entwurfs ist der Folgende:
Der Antrag auf Durchführung eines Bürgerentscheides kann von Vertretern des Bürgerbegehrens bis zum Tag vor der Beschlussfassung des Gemeinderates über die Zulässigkeit des Bürgerbegehrens zurückgenommen werden.
Da unsere bis jetzt noch gültige, alte Hauptsatzung diesen Passus überhaupt nicht enthält, also keine Regelung für die Rücknahme enthält, die ThürKO dort auch keine Regelung vorsieht, muß die Rücknahme zwangsläufig akzeptiert werden. Würde nämlich die alte Regelung bereits hergeben, dass man den Antrag auf Bürgerbegehren nach Beschlussfassung im Gemeinderat nicht mehr zurückziehen kann, bräuchte man diesen neuen Passus ja gar nicht erst einzubauen. Logisch, oder?
Geschrieben in Gemeinderat, VG Kyffhäuser, Bürgermeister, Behörden, Kommunalaufsicht, Steinthaleben | Keine Kommentare »
Paragraphenreiterei
18.8.2009 von admin.

Heute erhielt ich ein Fax (Seite 1, Seite 2) von Frau Neukamm (Kommunalaufsicht). Es geht darin zum einen um die beantragte Beschlussfassung, und zum anderen um das neue beantragte Bürgerbegehren.
Frau Neukamm weist darauf hin, dass wir den Antrag nicht formgerecht gestellt hätten. Wir dürfen also davon ausgehen, dass unser Bürgermeister bei formgerechter Antragstellung eine Gemeinderatssitzung innerhalb von ca. 2 Wochen einberufen hätte, so wie in Oberbösa? Beim nächsten Mal werden wir ganz genau auf die Formulierung achten. Wir würden uns natürlich auch freuen, wenn sich Frau Neukamm ganz genau an die Paragraphen halten würde. Wir nennen hier nur das Stichwort “Informationsfreiheitsgesetz”, dasselbe gilt auch für Bürgermeister Steinacker aus Oberbösa.
Was übrigens nicht stimmt, ist die Behauptung, der Bürgermeister hätte nach unserem Antrag diesen Punkt auf die Tagesordnung der nächsten Gemeinderatssitzung genommen. Hier ist seine Antwort auf unseren Antrag.
Die Problematik, welche Frau Neukamm sieht (Beschlussfassung kann nicht stattfinden, weil es sich gegen das Bürgerbegehren richten würde), hat sich dadurch erledigt, dass ich das Bürgerbegehren zurückgezogen habe. Aber auch hier hätte klar sein müssen, dass dieser Beschlussfassung nichts im Wege gestanden hätte, weil wir eindeutig geschrieben hatten, dass ich den Antrag auf Bürgerbegehren bei entsprechender Beschlussfassung zurückziehen würde. So etwas hätte man auch Zug um Zug machen können.
Was den neuen Antrag auf Bürgerbegehren betrifft, so teilen wir die Auffassung von Frau Neukamm nicht. Gegebenenfalls lassen wir das juristisch prüfen und bei Bedarf die Fragstellung anders formulieren, wenn wir damit eine Möglichkeit finden unsere Selbständigkeit zu erhalten.
Eventuell erledigt sich die Sache ja komplett von selber, wenn der Gemeinderat den Beschluss auf Bildung einer Einheitsgemeinde zurückzieht, so unsere Selbständigkeit sichert, und wir dadurch die Möglichkeit haben an den Strassenausbaubeiträgen vorbeizukommen.
Zu den weiteren Ausführungen, die Rechtsaufsichtsbehörde könne den Bürgermeister nicht anweisen, stellt sich natürlich die Frage, wie man den §120 ThürKO sonst noch auslegen kann:
(1) Die Rechtsaufsichtsbehörde kann rechtswidrige Beschlüsse, Anordnungen und sonstige Maßnahmen der Gemeinde oder des Landkreises sowie Bürgerentscheide, die geltendes Recht verletzen, beanstanden und verlangen, dass sie aufgehoben werden. Kommen Gemeinden und Landkreise ihren gesetzlichen Pflichten und Aufgaben nicht nach, so kann die Rechtsaufsichtsbehörde anordnen, dass sie diese erfüllen.
Bisweilen hat es den Anschein, Gesetze seien ausschließlich und allein zum Schutz von Bürokraten gemacht worden, und nur diese dazu in der Lage, jene auch entsprechend zu interpretieren.
Geschrieben in Bürgermeister, Gemeinderat, Strassenausbaubeiträge, Schriftverkehr, Kommunalaufsicht, Behörden, Steinthaleben | 1 Kommentar »
Infoblatt Oberbösa
16.8.2009 von admin.
Werte Einwohner von Oberbösa,
wir möchten Ihnen heute aktuelle Informationen zu unserer Arbeit geben.
1. Bürgerbegehren – es wurden fast doppelt soviel Unterstützungsunterschriften in Bendeleben für den Bürgerentscheid zum Thema VG Greußen oder Einheitsgemeinde abgegeben als er-forderlich. Damit ist die nötige Anzahl von Unterstützungsunterschriften erreicht. Nach der Be-arbeitungsfrist findet dann der Bürgerentscheid statt. Danke für die Unterstützung!
2. Unsere Fraktion hatte bei der letzten Gemeinderatssitzung am 08.07.2009 eine Gemeinderats-sitzung für den 13.08.2009 beantragt. Der Antrag wurde dem amtierenden Bürgermeister Herrn J. Steinacker (CDU) übergeben, sowie schriftlich über die Verwaltungsgemeinschaft Kyffhäu-ser eingereicht. Dabei war auch der Vorsitzende der Verwaltungsgemeinschaft Herr Karnstedt (FDP) anwesend und hat diese Anträge zur Kenntnis genommen. Der Antrag wurde auch der Presse übergeben. Auf dieser Sitzung sollten z. B. folgende Themen zur Abstimmung gebracht werden:
• Beratung und Auswertung der vorliegenden Kostenangebote zu den geplanten Maßnahmen im Rahmen des Konjunkturpaketes II
• Beratung und Beschlussfassung über die Vergabe der Erstellung des Abwasserbeseiti-gungskonzeptes (ABK)
• Beratung und Beschlussfassung über den Beitritt der Gemeinde Oberbösa zur VG Greußen
Leider wurde unser Antrag von dem amtierenden Bürgermeister und der Verwaltungsgemein-schaft Kyffhäuser ignoriert. Dieser Vorgang ist ein schwerer Verstoß gegen geltendes Recht (§ 35 Abs. 1 Satz 4 Thüringer Kommunalordnung).
Wir werden gegen Herrn Steinacker eine Dienstaufsichtsbeschwerde einreichen und uns wei-tere rechtliche Schritte vorbehalten.
Das Fehlverhalten und die Verzögerung des Bürgermeisters haben folgende Auswirkungen auf die Gemeindevorhaben:
• Mittel des Konjunkturpaketes für Straßensanierung Oberdorf / Eisfeld verfallen!
• Mittel des Konjunkturpaketes für Dachsanierung Kindergarten verfallen!
• Es konnten keine weiteren wichtigen Maßnahmen diskutiert und beschlossen werden au-ßerhalb der bereits beantragten Maßnahmen z. B. Gehwegsanierung, Neubestuhlung Kul-turraum, Ofenreparatur Kulturraum und Saal, usw.
• Der Beschluss zum Beitritt Oberbösa zur VG Greußen konnte nicht erfolgen!
• Beratungen über das Abwasserbeseitigungskonzept fanden nicht statt!
Geschrieben in Oberbösa, Informationen, VG Kyffhäuser, Gemeinderat, Bürgermeister, Behörden | 1 Kommentar »
VG stellt Mustergeschäftsordnung nicht zur Verfügung
13.8.2009 von admin.
Mit Schreiben vom 11.08.09 hatte ich um Zuleitung der Mustergeschäftsordnung des Deutschen Städte- und Gemeindebundes gebeten. Wie zu erwarten war, hat man mir diese nicht zukommen lassen.
Geschrieben in VG Kyffhäuser, Behörden, Steinthaleben | 1 Kommentar »
Antrag auf Bürgerbegehren zurückgezogen, neuen Antrag gestellt
13.8.2009 von admin.
Mit heutigem Datum (13.08.2009) habe ich den Antrag auf Bürgerbegehren zurückgezogen. Hintergrund ist die Tatsache, dass wir von offizieller Seite über die Wahlmöglichkeiten getäuscht wurden. Uns wurde vorgegaukelt, es gäbe nur zwei Alternativen: Anschluss an eine größere Stadt oder Einheitsgemeinde.
Dass dies eine Fehlinformation war wissen wir jetzt.
Da für uns die echte Selbständigkeit in jedem Fall die bessere Variante darstellt, habe ich den Antrag zurückgezogen und bereits einen neuen Antrag gestellt.
Es bestand sogar die Gefahr, sich mit der Durchführung des Bürgerbegehrens strafbar zu machen.
§108a StGB sagt hierzu:
(Vierter Abschnitt: Straftaten gegen Verfassungsorgane sowie bei Wahlen und Abstimmungen)
Wählertäuschung
(1) Wer durch Täuschung bewirkt, daß jemand bei der Stimmabgabe über den Inhalt seiner Erklärung irrt oder gegen seinen Willen nicht oder ungültig wählt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Der Versuch ist strafbar.
(Hervorhebung durch mich)
Geschrieben in Bürgermeister, Schriftverkehr, Behörden, Steinthaleben | Keine Kommentare »
Schreiben an die VG
11.8.2009 von admin.
Geschrieben in VG Kyffhäuser, Gemeinderat, Informationsfreiheit, Schriftverkehr, Behörden | 1 Kommentar »
Schreiben an die Kommunalaufsicht
11.8.2009 von admin.
Da am Freitag, dem 14.08.2009, aller Voraussicht nach doch keine Gemeinderatssitzung stattfinden wird, haben wir nun die Kommunalaufsicht angeschrieben, damit diese den Bürgermeister anweist, eine Sitzung zu terminieren.
Wir sind uns nicht ganz sicher, ob der Herr Bürgermeister das alles für ein lustiges Spielchen hält. In Oberbösa spielt man dieses “Spiel” anscheinend auch. Dort war für den 13.08.2009 eine Gemeinderatssitzung angedacht, auch dort liegen keine Einladungen vor.
Man versucht mit allen Mitteln, Beschlussfassungen zum Thema Einheitsgemeinde zu vermeiden. Bis jetzt ist dies den Bürgermeistern und dem VG Vorsitzenden auch gelungen.
Wir warten jetzt die Antwort von Frau Neukamm ab.
Infos zu “unverzüglich”:
§35 ThürKO Einberufung und Tagesordnung
(1) ………………..Der Gemeinderat ist unverzüglich einzuberufen, wenn ein Viertel der Gemeinderatsmitglieder es schriftlich unter Angabe des Beratungsgegenstandes verlangt. …..
Kommentar zur ThürKO §35
Eine Begründung des Antrages auf Abhaltung der Sondersitzung ist nicht erforderlich, weil das Gesetz dies nicht verlangt; unberührt bleibt die Pflicht zur Begründung des Sachantrages , wenn die Geschäftsordnung eine solche verlangt.
Die Sondersitzung muss vom Bürgermeister unverzüglich einberufen werden. Ein fester Zeitraum kann einen solchen Gegenstand ordnungsgemäß vorbereiten muss (Absatz 4 Satz1), gegebenenfalls Informationen einholen muss usw. Der Bürgermeister ist aber verpflichtet, die sachlich gebotene Vorbereitung zügig durchzuführen und dann sogleich die Sitzung einzuberufen. Ist aus der Sicht der Gemeinderatsmitglieder erkennbar, dass der Bürgermeister die Einberufung der Sondersitzung sachwidrig hinauszögert, so kann die Rechtsaufsichtsbehörde angerufen werden, die den Bürgermeister zur Erfüllung seiner Verpflichtung anzuhalten hat, evtl. durch Einsatz ihrer aufsichtlichen Mittel ( bis hin zur Ersatzvornahme durch Einberufung der Sitzung und Behandlung des gestellten Antrages).
Der Bürgermeister kann die beantragte Sondersitzung auch zum Anlass einer „normalen“ Sitzung nehmen, d.h. in diese weitere Tagesordnungspunkte einbeziehen; die Sondersitzung muss sich also nicht auf den beantragten Beratungsgegenstand beschränken.
Das bürgerliche Gesetzbuch (BGB):
Unverzüglich
Handlung, die ohne schuldhaftes Zögern erfolgt ist.
Die in § 121 Absatz 1 Satz 1 des BGB vorgenommene Legaldefinition des Begriffes gilt für das gesamte deutsche Recht.
Sie ist im Zweifel auch dann gültig, wenn der Begriff in einem Vertrag ( z. B. Tarifvertrag, Allgemeine Geschäftsbedingungen ) verwandt wird.
Entscheidend für die Unverzüglichkeit ist nicht die objektive, sondern die subjektive Zumutbarkeit des alsbaldigen Handelns.
Nicht erforderlich ist, dass die Handlung sofort vorgenommen wird.
Dem Handelnden steht eine angemessene Überlegungsfrist zu.
Soweit erforderlich, darf er auch den Rat eines Rechtskundigen einholen.
Praxis
Als Obergrenze für ein unverzügliches Handeln wird von den Gerichten in der Regel ein Zeitraum von zwei Wochen angesehen. Dies gilt vor allem – in Anlehnung an § 626 Abs. 2 BGB – bei der Anfechtung von Arbeitsverträgen.
Zur Erinnerung: Wir haben den Antrag am 13.07.2009 gestellt!
Geschrieben in Filz, Oberbösa, Termine, VG Kyffhäuser, Gemeinderat, Kommunalaufsicht, Behörden, Schriftverkehr, Steinthaleben | 1 Kommentar »
Für eine Million Euro Dorfgemeinschaftshaus saniert!
6.8.2009 von admin.
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Beim Lesen des nachfolgenden Zeitungsartikels (TA vom 05.08.09) stellt sich uns unweigerlich die Frage: hat man in Badra noch alle Maultaschen in der Pfanne? Was reitet ein Dorf mit 610 Einwohnern, eine solche Menge Geld für die Sanierung eines Gemeinschaftshauses auszugeben? Das macht pro Kopf 1639,- Euro. Was ist da schon wieder gelaufen?
Warum man in der VG die Haushaltspläne und Prüfberichte nicht herausrücken möchte, wird uns nun immer klarer.
Für eine Million Euro kann man auch 250 Jahre lang vier Mal im Jahr ein Festzelt mit allem Schnickschnack mieten.
Oder man hätte für dieses Geld auch 5025 Zwangsjacken kaufen können.

Geschrieben in Filz, Badra, Geldverschwendung, Finanzen, Presseberichte, Behörden | 1 Kommentar »
Keine Antworten
5.8.2009 von admin.
Ich hatte Frau Neukamm von der Kommunalaufsicht um die Beantwortung einiger Fragen gebeten:
Darauf erhielt ich folgende Antwort:
Warum solch einfache Fragen nicht einfach beantwortet werden, mag sich jeder selber beantworten. Man kann die Antwort natürlich auch dahingehend auslegen, dass Frau Neukamm den VG Vorsitzenden und die Bürgermeister nicht informiert hat. Vermutlich ist das nicht Ihre Aufgabe. Ich wollte ja nur wissen, ob Sie es getan hat.
Nach eigenem Bekunden sieht der Tätigkeitsbereich der Kommunalaufsicht wie folgt aus:
• Staatliche Aufsicht über die kreisangehörigen Gemeinden, Verwaltungsgemeinschaften und Zweckverbände (Rechtsaufsicht)
• Beratende, fördernde und unterstützende Tätigkeit auf den Gebieten Haushaltsrecht, Wirtschaftsrecht, Satzungswesen, Gemeinschaftsarbeit, Abgabenrecht, Kommunalwahlen
• Widerspruchsbehörde zu kommunalrechtlichen Bescheiden
• Genehmigungsbehörde gemäß kommunalrechtlichen Regelungen
( Fettschrift durch uns )
Die nun folgenden Schritte werden später veröffentlicht.
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Frau Neukamm antwortet nicht
29.7.2009 von admin.
Frau Neukamm hat mein letztes Schreiben leider nicht bis zur gesetzten Frist beantwortet. Logische Konsequenz ist daher dieses Schreiben.
Geschrieben in Informationsfreiheit, Finanzen, Behörden, Kommunalaufsicht, Steinthaleben | 1 Kommentar »
Bundesverdienstkreuze auf dem Wühltisch?
25.7.2009 von admin.
Stellungnahme der BPE zur Verleihung des Bundesverdienstkreuzes an Felicia Langer und Aydin Dogan
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Beschluss des OVG Weimar – 4 EO 217/09
24.7.2009 von admin.
Geschrieben in Gerichtsurteile, Link Tipp, Strassenausbaubeiträge, Behörden | 1 Kommentar »
Informationsfreiheit?
24.7.2009 von admin.
Informationsfreiheitsgesetz: Das rot-grüne Prestigeprojekt hält nicht das, was es verspricht.
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Ronald Reagan:
24.7.2009 von admin.

“Die Regierung ist wie ein Baby. Sie ist ein Verdauungskanal mit einem Appetit an einem und keinerlei Sinn für Verantwortung am anderen Ende.”
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Wo ein Wille…
23.7.2009 von admin.
Geht doch! Also vormerken, am 07.08. oder am 14.08.2009 gibt es eine öffentliche Gemeinderatssitzung, bei welcher über unseren Antrag, Steinthaleben in der VG zu belassen und somit selbständig zu bleiben, abgestimmt wird.
Geschrieben in Bürgermeister, Schriftverkehr, Behörden, Steinthaleben | 1 Kommentar »
Lesen bildet.
23.7.2009 von admin.

“Ein Blick ins Gesetz hilft bei der Urteilsfindung”
Geschrieben in Behörden, Kommunalaufsicht, Zitat des Tages | 1 Kommentar »
Ahnungslosigkeit in der Kommunalaufsicht?
22.7.2009 von admin.
Antwort von Frau Neukamm auf das Schreiben vom 16.07.2009:
Liebe Frau Neukamm. Erstens stimmt es nicht, was Sie schreiben, und zweitens ist die Rechtsgrundlage für mich ganz einfach. Sie nennt sich “Thüringer Informationsfreiheitsgesetz.”
Dieses ist angelehnt an das Informationsfreiheitsgesetz des Bundes, und darin steht unter § 7:
§ 7 Antrag und Verfahren
(1) Über den Antrag auf Informationszugang entscheidet die Behörde, die zur Verfügung über die begehrten Informationen berechtigt ist. Im Fall des § 1 Abs. 1 Satz 3 ist der Antrag an die Behörde zu richten, die sich der natürlichen oder juristischen Person des Privatrechts zur Erfüllung ihrer öffentlich-rechtlichen Aufgaben bedient. Betrifft der Antrag Daten Dritter im Sinne von § 5 Abs. 1 und 2 oder § 6, muss er begründet werden. Bei gleichförmigen Anträgen von mehr als 50 Personen gelten die §§ 17 bis 19 des Verwaltungsverfahrensgesetzes entsprechend.
(2) Besteht ein Anspruch auf Informationszugang zum Teil, ist dem Antrag in dem Umfang stattzugeben, in dem der Informationszugang ohne Preisgabe der geheimhaltungsbedürftigen Informationen oder ohne unverhältnismäßigen Verwaltungsaufwand möglich ist. Entsprechendes gilt, wenn sich der Antragsteller in den Fällen, in denen Belange Dritter berührt sind, mit einer Unkenntlichmachung der diesbezüglichen Informationen einverstanden erklärt.
(3) Auskünfte können mündlich, schriftlich oder elektronisch erteilt werden. Die Behörde ist nicht verpflichtet, die inhaltliche Richtigkeit der Information zu prüfen.
(4) Im Fall der Einsichtnahme in amtliche Informationen kann sich der Antragsteller Notizen machen oder Ablichtungen und Ausdrucke fertigen lassen. § 6 Satz 1 bleibt unberührt.
(5) Die Information ist dem Antragsteller unter Berücksichtigung seiner Belange unverzüglich zugänglich zu machen. Der Informationszugang soll innerhalb eines Monats erfolgen. § 8 bleibt unberührt.
(Fettschrift durch uns)
Nebenbei bemerkt sollte sich die VG mal § 11 durchlesen:
§ 11 Veröffentlichungspflichten
(1) Die Behörden sollen Verzeichnisse führen, aus denen sich die vorhandenen Informationssammlungen und -zwecke erkennen lassen.
(2) Organisations- und Aktenpläne ohne Angabe personenbezogener Daten sind nach Maßgabe dieses Gesetzes allgemein zugänglich zu machen.
(3) Die Behörden sollen die in den Absätzen 1 und 2 genannten Pläne und Verzeichnisse sowie weitere geeignete Informationen in elektronischer Form allgemein zugänglich machen.
Meine Antwort auf das Schreiben von Frau Neukamm.
Geschrieben in Informationsfreiheit, Schriftverkehr, Behörden, Kommunalaufsicht, Steinthaleben | 1 Kommentar »
Gefunden auf www.hartgeld.com
22.7.2009 von admin.

Geschrieben in Zensur, Informationsfreiheit, Link Tipp, Behörden | 1 Kommentar »
Wer lesen kann ist klar im Vorteil.
16.7.2009 von admin.
Zu dem Brief des Bürgermeisters, eine Gemeinderatssitzung nicht einzuberufen, hier einmal die Geschäftsordnung des Gemeinderates:
Wie man unter Punkt 3 lesen kann, ist der Gemeinderat einzuberufen, wenn mindestens ein Viertel der Gemeinderatsmitglieder dies unter Angabe des Beratungsgegenstandes verlangt.
Dort steht nicht, dass dies ein Antrag ist, welcher erst vom Bürgermeister genehmigt werden muß oder gar abgelehnt werden kann. Der Gemeinderat ist in diesem Fall einzuberufen! Punkt!
Da der Gemeinderat sich schon vor mehr als drei Monaten mit der Einheitsgemeinde beschäftigt hat, ist die Ablehnung der Einberufung in unseren Augen somit klar rechtswidrig.
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Termin im Innenministerium
16.7.2009 von admin.
Einige Vertreter der Bürgerinitiativen, darunter auch wir, hatten heute einen Besprechungstermin im Thüringer Innenministerium in Erfurt.
Es wurden etliche Themen besprochen. Für uns relevant war momentan vor allem die Frage, ob unser Gemeinderat die Möglichkeit hat, den gefassten Beschluss zur Gründung einer Einheitsgemeinde mit einem neuen Beschluss zurückzunehmen, wenn dieser im Interesse der Bürgerinitiative ist. Dies wurde bejaht.
Nicht möglich ist die Rücknahme des Antrages auf Einheitsgemeinde durch den VG Vorsitzenden. Dies müssten die Gemeinden jeweils in Eigenregie machen.
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