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Archiv der Kategorie Gemeinderat

Ankündigung der Gemeinderatssitzung nur ein geschickter Schachzug?

Die Ankündigung einer Gemeinderatssitzung zum 07. oder 14.08.2009 war eventuell nur ein geschickter Schachzug unseres Bürgermeisters. Immerhin ließt man in dem Brief nur von einem “voraussichtlichen” Termin. Jedenfalls liegt bis jetzt keine Einladung zur Gemeinderatssitzung im Briefkasten. Somit wäre zumindest die Frist nicht eingehalten worden, sollte die Sitzung am 14.08. doch stattfinden. Auf so einen Trick, so es denn einer war, fällt man nur einmal herein.

Arbeitsberatung am 13.08.2009

In Steinthaleben findet am 13.08.2009 im Dorfgemeinschaftshaus eine Arbeitsberatung des Gemeinderates statt. Tagesordnung: Hauptsatzung, Geschäftsordnung und Sonstiges.

Öffentliche Gemeinderatssitzung

Am 14.08.2009 soll eine öffentliche Gemeinderatssitzung in Steinthaleben stattfinden.

Update 

Wer lesen kann ist klar im Vorteil.

Zu dem Brief des Bürgermeisters, eine Gemeinderatssitzung nicht einzuberufen, hier einmal die Geschäftsordnung des Gemeinderates:

Wie man unter Punkt 3 lesen kann, ist der Gemeinderat einzuberufen, wenn mindestens ein Viertel der Gemeinderatsmitglieder dies unter Angabe des Beratungsgegenstandes verlangt.

Dort steht nicht, dass dies ein Antrag ist, welcher erst vom Bürgermeister genehmigt werden muß oder gar abgelehnt werden kann. Der Gemeinderat ist in diesem Fall einzuberufen! Punkt!

Da der Gemeinderat sich schon vor mehr als drei Monaten mit der Einheitsgemeinde beschäftigt hat, ist die Ablehnung der Einberufung in unseren Augen somit klar rechtswidrig.

Antrag auf Einberufung einer Gemeinderatssitzung

Antwort vom Bürgermeister.

Nachtrag von der VG  (wenn es nicht so traurig wäre, könnte man darüber lachen)

Unsere Antwort darauf. 

Antrag auf Beschlussfassung eingereicht

Konstituierende Gemeinderatssitzung am Freitag, 10.07.2009

Zur ersten, konstituierenden Sitzung des Gemeinderates gibt es nicht allzu viel zu berichten. Es stand u.a. die Verpflichtung der Gemeinderatsmitglieder und die Vergabe einiger Posten an.

Erwartungsgemäß gab es keine Überraschungen bei der Verpflichtung. Alle Gemeinderatsmitglieder haben ihr Amt also behalten.

Zum stellvertretenden Bürgermeister wurde Klaus Mulitze mit 6 zu 3 Stimmen gewählt. Die anderen drei Stimmen entfielen auf Günter Harnisch.

Zum “Abgesandten” für die Gemeindeversammlung wurde Matthias Krause mit 8 von 9 Stimmen bei einer Enthaltung (Harnisch) gewählt.

Zu seiner Stellvertreterin wurde Ramona Setzepfandt gewählt.

Zu Beginn der Sitzung ging es um die Genehmigung des Protokolls der letzten Sitzung. Auf Nachfrage von Klaus Schlenstedt, ob der Ausbau des Kippenbergweges - wie im Protokoll niedergeschrieben - eine Hochwasserschutzmaßnahme sei, wurde dies bejaht. Der Bürgermeister kündigte hierzu noch weitere Informationen in der Zukunft an.

Nach dem Schlußwort des Bürgermeisters und dem Ende der Gemeinderatssitzung, kam es noch zu Wortmeldungen einiger Einwohner.

Eine Vertreterin der Wahlkommission stellte u.a. klar, dass sich deren Mitglieder durch die Wahlanfechtung von Klaus Schlenstedt, persönlich angegriffen fühlten. So sei beispielsweise an einer Siegelmarke nur eine kleine Ecke, welche nicht richtig geklebt hätte, mit Tesafilm befestigt worden.

Klaus Schlenstedt antwortete darauf, dass es bei der Wahlanfechtung nicht um eine persönliche Schuldzuweisung ging, und die technischen Mängel (fehlendes Schloß in einer Wahlurne, zerstörungsfrei ablösbare Siegel und ein überzähliger Stimmzettel) nur beiläufig erwähnt wurden. Die Wahlanfechtung bezog sich in der Hauptsache auf das am Vorabend der Wahl vom Bürgermeister verteilte Flugblatt. 

In einer weiteren Wortmeldung meinte Frau J***** u.a. , dass in der Vergangenheit alles schön ruhig gewesen sei, man nun aber befürchten müsse, bei einer “falschen” Äusserung gleich im Internet zu stehen.

Da es während meiner Antwort im Publikum etwas lauter wurde, der Bürgermeister unter Unmutsbekundungen (vermutlich, weil sein Flugblatt zur Sprache kam) auch noch die Runde verließ und dadurch für noch mehr Unruhe sorgte, konnte ich auf diesen Vorwurf keine Antwort mehr geben. Ich hole dies hiermit nach.

Liebe Frau J****

Ich nehme zur Kenntnis, dass Sie schon immer hier gewohnt haben und auch hier aufgewachsen sind. Jedoch entzieht mir diese Tatsache, dass ich nicht schon immer hier gewohnt habe und nicht hier aufgewachsen bin, nicht das Recht, politische und verwaltungstechnische Mängel anzuprangern. Ich habe das Recht, mir alle zur Verfügung stehenden Mittel zu nutzen, um auf solche Missstände hinzuweisen. Mir ist sehr wohl bewusst, dass ich damit amtierende Personen angreife und diese das nicht witzig finden. Jedoch habe ich dies immer nur auf ihre Funktion als Amtsträger getan. Ich habe immer nur Kritik in der Sache geübt. Eine persönliche Diffamierung wird man mir nicht nachweisen können. Wer von mir im Internet erwähnt wurde, hat sich zuvor über mich oder die KDA geäussert. Zwar nicht zwingend im Internet, jedoch spielt dies keine Rolle. Jede, wie auch immer geartete Diffamierungskampagne gegen mich oder andere Mitstreiter, wird hier zur Sprache gebracht werden. Wenn beispielsweise Herr Borchardt meint, den VIBT bzw. mich, wegen eines Bildchens bei Nestle anschwärzen zu müssen (natürlich auch hier mit dem Hinweis, es handele sich um eine “Rechte Gruppierung”) muß er sich nicht wundern, wenn dieses Thema hier zur Sprache gebracht wird.

Ganz anders sieht es da bei der Gegenseite aus. Von Anfang an hat man versucht, mir eine rechtsextremistische Gesinnung anzudichten. In der Sache konnte man mir und den anderen Mitstreitern der KDA nichts entgegensetzen. Höhepunkt dieser Diffamierungskampagne war das am Vorabend der Wahl verteilte Flugblatt des Bürgermeisters, in welchem er die Einwohner vor einer “Rechten Gefahr” warnt, gegen welche man “ein Zeichen” setzen solle. Ich habe dem Bürgermeister seinerzeit klipp und klar gesagt, wo er mich politisch einzuordnen hat. Ich sagte ihm, dass er mich als Libertären, Liberalen oder auch als Konservativen bezeichnen kann, und ich mich selbstverständlich rechts der politischen Mitte einordne. Ich habe ihm nie gesagt, er dürfe mich als “Rechten” bezeichnen. Ich habe in einer Antwort im Internet einmal geschrieben, dass ich rechts, aber eben nicht rechtsextrem sei. Jedem, der sein Hirn benutzt, dürfte damit klar sein, dass damit eine konservative Einstellung gemeint ist. Nur Menschen mit böswilligen Absichten nutzen diese Aussage, um mich in die rechtsextreme bzw. die Nazi-Ecke zu stellen.

Wer im Glashaus sitzt…

Eigentlich sollte man selber alles in bester Ordnung haben, wenn man daran geht, andere Leute wegen Kleinigkeiten anzuprangern. Herr Borchardt sieht das indes nicht so eng, und geht auch davon aus, dass die von ihm Angeprangerten nicht auf der selben Schiene fahren. Das darf er auch, denn wir werden ihm keinen Abmahnverein auf den Hals hetzen, welcher seine völlig veralteten und unzulässigen AGB abmahnt und somit leicht 1000,- Euro Kosten (Abmahnverein selber, ggf. eigener Anwalt, juristische Prüfung der AGB usw.) verursacht. Wir geben Herrn Borchardt lediglich den Tipp, seine Website zu überarbeiten um einer solchen Gefahr aus dem Wege zu gehen. Wir haben ihm dazu natürlich auch eine eMail zukommen lassen.

Aller guten Dinge sind drei

Nachdem man versucht hat, die KDA und auch die “Offene Liste, SPD/Demokratische Bürger” in die sog. “Rechte Ecke” zu stellen, ist nun auch noch der Volksinteressenbund Thüringen (VIBT) an der Reihe, für welchen Klaus Schlenstedt für den Kreistag kandidierte.

Da unsere Gegner inhaltlich bis zum heutigen Datum nicht ein Jota entgegenzusetzen hatten, bleibt ihnen schlussendlich nur die Diffamierung und Denunziation als “Waffe”.

In diesem aktuellen Fall hatte unser ehrenwertes Gemeinderatsmitglied Matthias Borchardt nichts Besseres zu tun, als wegen der Verwendung eines Produktbildes in der “VIBT-Wahlzeitung” des Herrn Schlenstedt, die Firma Nestle anzuschreiben. Aber lesen Sie selber.

An Heuchelei ist dieses Schreiben kaum zu überbieten. Uns würden einmal die “Fragen” der “besorgten Bürger” interessieren.

Fortsetzung folgt…

Wahlanfechtung

Wahlanfechtung

Der Kommunalaufsicht in Sondershausen wurde meine Wahlanfechtung zugestellt. Ich habe mich aufgrund des letzten Flugblattes des Bürgermeisters Nawrodt zu diesem Schritt entschlossen.

Anwälte arbeiten bekanntlich nicht umsonst. Die Wahlanfechtung kostet mich 489,45 Euro. Wer die Anfechtung ebenfalls für gerechtfertigt hält und diese unterstützen möchte, kann sich gerne an den Kosten beteiligen. Zahlungen sind direkt auf mein Paypal Konto möglich:

Auf Anfrage gibt es auch meine normale Bankverbindung.

Update: Vielen Dank für die ersten Spenden! Auch kleine Beträge sind willkommen ;-)

Hier die Wahlanfechtung als PDF-Datei.

Wer ist hier der Gaukler?

Unser Bürgermeister kann es einfach nicht lassen. Es wird lustig weiter diffamiert. In der TA vom 10.06.2009 gibt er zum Besten, die “Neuen”, also die zwei neuen Ratsmitglieder von SPD/Demokratische Bürger, hätten den Leuten vor der Wahl “viel vorgegaukelt”. Es darf natürlich die Frage erlaubt sein, in welcher Form wir die Wähler angeblich getäuscht haben sollen. Herr Nawrodt behauptete zwar immer wir würden falsche Zahlen vorlegen usw., jedoch kamen von ihm und seiner Truppe keine “richtigen” Zahlen.

Dass solche Äusserungen gerade vom größten Täuscher dieser Wahl ausgehen mutet etwas bizarr an, war doch er es, der den Wählern seine Wählbarkeit nur vorgegaukelt hat. Sein Amt wird er nicht annehmen und die Stimmen verteilen sich auf die Nachrücker.

Eines ist jedenfalls jetzt schon klar. Aus der Opposition wird es jetzt einen strengeren Gegenwind geben. Die Bürger erhalten demnächst umfassende Informationen aus dem Gemeinderat, von seinen Beschlüssen und Planungen.

Die Zeit wird zeigen, wer hier wem etwas vorgegaukelt hat.

Vorläufiges Endergebnis Gemeinderatswahl

Vorläufiges Endergebnis der Gemeinderatswahl in Steinthaleben:

Bernd Nawrodt: 228

Matthias Krause: 89

Heiko Linke: 82

Günter Harnisch: 65

Klaus Mulitze: 56

Klaus Schlenstedt: 51

Ramona Setzepfandt: 36

Hilmar Nawrodt: 36

Matthias Borchart: 33

Gary Grüneberg: 33

Thomas Dietrich: 28

Dietmar Koch: 26

Uwe Jahn: 26

Helga Schmiady: 23

Achim Vollroth: 21

Sabrina Linke: 20

Jens Vollroth: 20

Catrin Auerbach: 15

Ellen Maly: 14

Wulf-Dirk Schmidt: 6

Sandra Goldschmidt: 6

Wahlberechtigte 418
Wähler 317
Wahlbeteiligung 75,8 %
Ungültige Stimmabgaben 8
Gültige Stimmabgaben 309
Gültige Stimmen 914
Nr. Wahlvorschlag 2009
Stimmen Sitze % Stimmenverteilung

1 CDU 65 - 1 - 7,1
2 SPD / DB 222 - 2 - 24,3
3 FWG-BI/SV 627 - 5 - 68,6

An welche Organisation erinnert uns das?

Dieses Flugblatt wurde in der Nacht zum Sonntag vom Bürgermeister verteilt:

Fortsetzung folgt….

Nun ist die Katze aus dem Sack!

Der Bürgermeister und der VG-Chef gaukelten uns vor, dass der Erhalt der VG, und damit die Eigenständigkeit unserer Gemeinde, laut Gesetz nicht mehr möglich sei. Das kleinere Übel, jedoch die letzte Rettung, sei die Einheitsgemeinde. Die Frage ist nur - für wen?

Die Wahrheit kam jetzt ans Licht, und zeigt, wie schamlos wir Einwohner betrogen werden sollten. Laut Gesetz wird eine VG nämlich nicht aufgelöst, wenn sie die Einwohnerzahl von 5000 unterschreitet.

Seit Herbst 2008 ist der Passus in der Kommunalordnung gestrichen. Das heißt, jede VG kann weiter bestehen und jede Mitgliedsgemeinde bleibt eigenständig.

Da die Eigenständigkeit unserer Gemeinde für die Mehrheit unserer Bürger wichtig war (und wir denken, dass es noch so ist) wurde jeder, der diese Meinung vertrat, betrogen.

Das Thema Einheitsgemeinde oder Eingliederung nach Bad Frankenhausen hätte nie zur Debatte stehen müssen, wenn man Kommunalgesetze kennen würde und diese zum Wohl der Bürger und nicht zum Wohle der eigenen Hosentasche einsetzen würde.

Die Pflicht und Aufgabe einer loyal und gut arbeitenden VG ist es, die Gemeinden in kommunalen Angelegenheiten und Gesetzen zu beraten, und bei der Umsetzung zu unterstützen. In unserem Fall wurden offenbar rein private Interessen in den Vordergrund gestellt. Demokratisches Recht der Bürger wurde mit Füssen getreten.

Beweise dieser Verlogenheit zeigen die Vorgänge in den Gemeinden Oberbösa und Seega, wo Bürgerbefragungen hintertrieben und verteufelt wurden, weil das Ergebnis dem VG-Vorsitzenden und den Bürgermeistern nicht passte. Was für eine Unfähigkeit und Unterwürfigkeit gegenüber dem VG-Vorsitzenden muss den Bürgermeistern der Mitgliedsgemeinden im Nacken sitzen, um nicht die volle Wahrheit zu sagen?

Oder sind es die Hoffnungen, in einer Einheitsgemeinde einen geruhsamen und gut bezahlten Posten zu ergattern?

Nun ist es die Aufgabe des neuen Gemeinderates, die Meinung der Bürger zu erfragen und diese Meinung zu respektieren und umzusetzen.

Argumente? Fehlanzeige!

Unseren Gegnern fehlen weiterhin die Argumente, daher wird wieder mit der Nazi Keule geschlagen. Unverhohlen wird die KDA bei anderen Mitbürgern als rechtsextreme Gruppe usw. bezeichnet. Wir sagen diesen Denunzianten nun klipp und klar: Wir haben uns diesen Mist lange genug angesehen. Wird uns noch einmal eine derartige Denunziation aus sicherer Quelle zugetragen, werden wir juristische Schritte gegen den Denunzianten einleiten.

Die Verleumder mögen dieses für ein lustiges Spielchen halten. Wir finden das weder lustig, noch halten wir dies für ein Spiel. Auch das Strafgesetzbuch findet das überhaupt nicht witzig:

§ 186 StGB
Üble Nachrede

Wer in Beziehung auf einen anderen eine Tatsache behauptet oder verbreitet, welche denselben verächtlich zu machen oder in der öffentlichen Meinung herabzuwürdigen geeignet ist, wird, wenn nicht diese Tatsache erweislich wahr ist, mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe und, wenn die Tat öffentlich oder durch Verbreiten von Schriften (§ 11 Abs. 3) begangen ist, mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

§ 187 StGB:
Verleumdung

Wer wider besseres Wissen in Beziehung auf einen anderen eine unwahre Tatsache behauptet oder verbreitet, welche denselben verächtlich zu machen oder in der öffentlichen Meinung herabzuwürdigen oder dessen Kredit zu gefährden geeignet ist, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe und, wenn die Tat öffentlich, in einer Versammlung oder durch Verbreiten von Schriften (§ 11 Abs. 3) begangen ist, mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

§ 188 StGB
Üble Nachrede und Verleumdung gegen Personen des politischen Lebens

(1) Wird gegen eine im politischen Leben des Volkes stehende Person öffentlich, in einer Versammlung oder durch Verbreiten von Schriften (§ 11 Abs. 3) eine üble Nachrede (§ 186) aus Beweggründen begangen, die mit der Stellung des Beleidigten im öffentlichen Leben zusammenhängen, und ist die Tat geeignet, sein öffentliches Wirken erheblich zu erschweren, so ist die Strafe Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren.

(2) Eine Verleumdung (§ 187) wird unter den gleichen Voraussetzungen mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.

Unser Bürgermeister Nawrodt entblödete sich in der Bürgersprechstunde am 27.04.2009 nicht, zuzugeben, er hätte den Leuten erzählt, Herr Schlenstedt sei ein “Rechter”. Sinngemäß sagte er, er hätte keinen Einfluß darauf, was die Leute daraus machen würden (er zog dabei die Schultern hoch und hob unschuldig die Hände). Niemals hätte er die Worte “Rechtsradikaler”, “Rechtsextremer”, “Nazi” oder “Neonazi” in den Mund genommen. Tja, Herr Bürgermeister, wie Sie sehen, muß man das heute auch nicht mehr. Da man konservativ / liberal / libertär = rechts, und rechts gleich mit Nazi assoziiert, genügt es völlig, den Mitbürgern was von “Rechten” ins Ohr zu setzen, gelle?

Nazi Keule

Wir haben heute die Gelegenheit genutzt, und sind in die Bürgersprechstunde des amtierenden Bürgermeisters gegangen. Es kam zu einer Diskussion bis zu dem Punkt, als Herr Mulitze diese beendete und nach Hause ging. Schließlich muß man so eine Bürgersprechstunde wenigstens pünktlich beenden, wenn man schon eine Stunde später beginnt.

Als wichtigste Erkenntnis nehmen wir für uns mit nach Hause, dass nach Herrn Mulitzes Aussage, seine Frau im Internet nach Informationen zu Herrn Schlenstedt gesucht, und mit der Kondolenzliste von Herrn Haider auch gefunden hat. Klingt ja auch irgendwie logisch. Wenn man nach Argumenten für die Einheitsgemeinde sucht, gibt man bei Google am besten Klaus Schlenstedt ein.

Und wenn man dann so ein tolles Argument wie dieses gefunden hat, dann muß man das natürlich auch mööööglichst vielen Leuten erzählen. Denn für die Meinungsbildung zur Einheitsgemeinde ist es totaaaal wichtig, dass Herr Schlenstedt in dieser Liste kondoliert hat.

Irgendwelche sich ergebende Zusammenhänge zwischen angeblichen Sig-Runen und Hakenkreuzen in unserem KDA-Logo (Schriftart “Dex Gothic D”) sind natürlich rein zufällig, und haben mit dieser Sache überhaupt nichts zu tun. Was für ein Glück, dass bei der letzten Wahl in Kärnten die Partei des Herrn Haider über 46% der Stimmen holen konnte. Ansonsten kämen wohl noch einige Leute auf die Idee, einen rechtsextremistischen Zusammenhang zu konstruieren…

(Dieses Bild dient nur zum Farbabgleich und hat nichts zu bedeuten)

Verarschung mal anders

Wir wissen nicht, ob Sie sich noch an die Aussage des Bürgermeisters in der Gemeinderatssitzung vom 27.02.2009 erinnern können. Es ging um die Interessensbekundung bezüglich des Kaufes des alten Bürgermeisteramtes. Es erging durch den Bürgermeister vor versammeltem Publikum und anwesender Presse die Aufforderung, ein schriftliches Gebot abzugeben. Hier nun die Antwort.

Wie heisst es so schön? Verarschen kann man sich selber!

Verzichten kann man in diesem Zusammenhang dann auch auf “Tratschtanten”, welche der Meinung sind, man hätte doch wissen müssen, dass der Gemeinderat den Abriss beschlossen hat.

Wir erinnern an die Aussage von GRM Dietrich (sinngemäß): “Wenn Herr S. das Haus kaufen will, dann können wir doch nicht den Abriss in den Haushalt aufnehmen.”

BM Nawrodt darauf (sinngemäß): “Wir müssen es ja nicht gleich am Montag wegreißen”.

 Für die “Tratschtanten”:

“Wenn man keine Ahnung hat einfach mal Fresse halten” (Dieter Nuhr)

Keine Videoaufzeichnungen bei der Gemeinderatssitzung

Wir hätten gerne die öffentliche Gemeinderatssitzung auf Video aufgezeichnet und hier veröffentlicht. Leider wurden uns die Aufnahmen untersagt. Grundsätzlich könnte der Bürgermeister solche Aufnahmen zulassen. Warum die Möglichkeit, die Mitbürger über dieses Medium zu informieren, nicht genutzt werden soll, ist fraglich.

“Thommy, Du darfst alles essen, aber nicht alles wissen.” (Hans Riegel - Haribo)

Nach Auskunft von Herrn Karnstedt, dürfen während der Gemeinderatssitzung am 27.02.2009, keine Videoaufzeichnungen gemacht werden. Eigentlich widerspricht dies dem Thüringer Pressegesetz (TPG). Wir haben daher einen Antrag gestellt, welchen wir heute per Fax an die VG in Bendeleben geschickt haben. Wir hätten gerne schriftlich, warum uns diese Videoaufnahmen untersagt werden sollen.

KYFFHÄUSERKREIS: Auf dem Weg zur Einheitsgemeinde

Thüringer Allgemeine vom 11.12.2008

KYFFHÄUSERKREIS: Weichen für Einheitsgemeinde

Thüringer Allgemeine vom 08.12.2008

“Das geringste Übel”

Thüringer Allgemeine vom 15.11.2008