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- 29.11.2011: Gemeinderatssitzung in Steinthaleben muß wiederholt werden.
- 26.11.2011: Straßenausbaubeitragssatzung beschlossen
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Archiv der Kategorie Kommunalaufsicht
Gemeinderatssitzung in Steinthaleben muß wiederholt werden.
29.11.2011 von admin.
Die Gemeinderatssitzung in Steinthaleben vom 25.11.2011 muß wiederholt werden. Grund ist die nicht eingehaltene Ladungsfrist für die Gemeinderatsmitglieder. Nach einem Besuch bei der Kommunalaufsicht, heute am 29.11.2011, bestätigte der stellvertretende Leiter der Amtsstelle, Herr Busch, dass die Sitzung wiederholt werden müsse. Wir hoffen für die Zukunft, dass sich unser Bürgermeister an die gesetzlichen Fristen hält, und auch die Mitglieder der Opposition rechtzeitig zu den Sitzungen einlädt.
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Straßenausbaubeitragssatzung beschlossen
26.11.2011 von admin.
In einer wegen zu kurzer Ladezeit rechtswidrig zustandegekommenen Gemeinderatssitzung, wurde ohne Not eine Straßenausbaubeitragssatzung durchgepeitscht. Obwohl ein Gemeinderatsmitglied die zu kurze Ladungszeit rügte, wurde die Sitzung abgehalten. Auch Herr Busch von der Kommunalaufsicht fand es mit seinen mathematischen Methoden offenbar in Ordnung, dass die Einladungen erst am Montag, den 21.11.2011 verteilt wurden. In der Geschäftsordnung steht jedoch eindeutig, dass zwischen dem Tag der Einladung und dem Tag der Sitzung vier volle Kalendertage liegen müssen. Nun liegen zwischen Montag und Freitag allerdings nur drei Tage. Somit ist die Sitzung regelwidrig abgehalten worden. Unabhängig davon, bestand keine Not, eine Satzung zu beschließen. Der Gemeinderat hätte dazu noch bis Mitte nächsten Jahres Zeit gehabt. Das passt unserem Bürgermeister aber wohl nicht. Denn auch dieser hat mitbekommen, dass der Antrag auf das Volksbegehren zur Abschaffung der Straßenausbaubeiträge von der Landesregierung als zulässig bezeichnet wurde. Da die Bürger in einem Volksbegehren mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit die Abschaffung der Straßenausbaubeiträge befürworten werden, würde unserem Bürgermeister eine Stange Geld zur Finanzierung seiner finanziellen Träume durch die Lappen gehen. Es sind immerhin weitere unsinnige Projekte geplant, die irgendwie bezahlt werden müssen.
Was hier zu beobachten ist, ist das Schmierentheater eines sich als demokratisch gebenden Bürgermeisters, der Politik zu Lasten der Bürger macht. Nun müssen die Rechnungen für die Schwachsinnsprojekte bezahlt werden. Genau so, wie es die KDA immer vorhergesagt hat. Nur wollte uns damals niemand glauben. Vor zwei Jahren noch wollte der Bürgermeister den Grundsteuer-Hebesatz senken. Was ist passiert? Das genaue Gegenteil. Und jetzt, da eine reelle Chance besteht, tatsächlich um die Erhebung der Straßenausbaubeiträge herumzukommen, peitscht er die Satzung schnell durch, damit man den Bürgern noch das Geld aus der Tasche ziehen kann.
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Termin für Bürgerentscheid bleibt
24.8.2009 von admin.
Termin für Bürgerentscheid bleibt
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Dienstaufsichtsbeschwerde gegen Herrn Karnstedt
22.8.2009 von admin.
Wie angekündigt, hier die Dienstaufsichtsbeschwerde gegen Herrn Karnstedt.
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Dienstaufsichtsbeschwerde gegen Herrn BM Nawrodt
22.8.2009 von admin.
Wie angekündigt, hier die Dienstaufsichtsbeschwerde gegen Herrn Bürgermeister Nawrodt.
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Schreiben an Frau Neukamm
21.8.2009 von admin.
Antwort auf das Schreiben von Frau Neukamm vom 20.08.2009.
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Antrag auf neues Bürgerbegehren abgelehnt
19.8.2009 von admin.
Herr Bürgermeister schreibt uns, dass der neue Antrag auf Bürgerbegehren abgelehnt wird. Die Antwort an sich ist natürlich ein Witz, da nicht dargelegt wird, was an dem Antrag denn nun fehlerhaft sein soll. Wie dem auch sei, wir warten jetzt erst einmal die Antwort der Kommunalaufsicht und die Gemeinderatssitzung am Freitag ab.
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Antrag auf Bürgerbegehren kann angeblich nicht zurückgezogen werden
19.8.2009 von admin.
Herr Bürgermeister schreibt uns, der Antrag auf Bürgerbegehren könne angeblich nicht zurückgezogen werden.
Begründung: “Nachdem die Zulässigkeit des Bürgerbegehrens festgestellt wurde, darf bis zur Durchführung des Bürgerentscheids eine dem Begehren entgegenstehende Entscheidung der Gemeindeorgane nicht mehr getroffen werden.”
Da fragt man sich allen Ernstes, ob man dort des Lesens kundig ist.
Seit wann ist der Antragsteller ein Gemeindorgan? Wo sollen Gemeindeorgane eine entgegenstehende Entscheidung treffen? Wo gibt § 17 der ThürKO so eine Antwort her?
Dann erfolgt noch der Hinweis, dass die Stimmberechtigten bereits zu dem Bürgerbegehren eingeladen wurden. Das ist natürlich völlig unerheblich.
Mit der selben Begründung könnte man die Hinrichtung eines Verurteilten vollziehen, obwohl der Richter angeordnet hat, diese auszusetzen. Der Henker wird dann einfach antworten, er habe den Verurteilten bereits zur Hinrichtung eingeladen und ausserdem schon alles vorbereitet.
Grober Unfug, sagen wir da nur! Hier wird wieder versucht um eine Beschlussfassung im Gemeinderat herumzukommen. Wir haben heute mit der Kommunalaufsicht und dem Innenministerium telefoniert. Man versucht kurzfristig eine Entscheidung zu treffen.
Der eigentliche Witz an der ganzen Sache ist der Folgende:
Weil §17 der ThürKO eben keine Regeln über die Rücknahme eines Antrages auf Bürgerbegehren vorsieht, versucht man nun, diese Regelung in unsere neue Hauptsatzung (für Steinthaleben) einzubauen. Der Wortlaut des Entwurfs ist der Folgende:
Der Antrag auf Durchführung eines Bürgerentscheides kann von Vertretern des Bürgerbegehrens bis zum Tag vor der Beschlussfassung des Gemeinderates über die Zulässigkeit des Bürgerbegehrens zurückgenommen werden.
Da unsere bis jetzt noch gültige, alte Hauptsatzung diesen Passus überhaupt nicht enthält, also keine Regelung für die Rücknahme enthält, die ThürKO dort auch keine Regelung vorsieht, muß die Rücknahme zwangsläufig akzeptiert werden. Würde nämlich die alte Regelung bereits hergeben, dass man den Antrag auf Bürgerbegehren nach Beschlussfassung im Gemeinderat nicht mehr zurückziehen kann, bräuchte man diesen neuen Passus ja gar nicht erst einzubauen. Logisch, oder?
Geschrieben in Gemeinderat, VG Kyffhäuser, Bürgermeister, Behörden, Kommunalaufsicht, Steinthaleben | Keine Kommentare »
Paragraphenreiterei
18.8.2009 von admin.

Heute erhielt ich ein Fax (Seite 1, Seite 2) von Frau Neukamm (Kommunalaufsicht). Es geht darin zum einen um die beantragte Beschlussfassung, und zum anderen um das neue beantragte Bürgerbegehren.
Frau Neukamm weist darauf hin, dass wir den Antrag nicht formgerecht gestellt hätten. Wir dürfen also davon ausgehen, dass unser Bürgermeister bei formgerechter Antragstellung eine Gemeinderatssitzung innerhalb von ca. 2 Wochen einberufen hätte, so wie in Oberbösa? Beim nächsten Mal werden wir ganz genau auf die Formulierung achten. Wir würden uns natürlich auch freuen, wenn sich Frau Neukamm ganz genau an die Paragraphen halten würde. Wir nennen hier nur das Stichwort “Informationsfreiheitsgesetz”, dasselbe gilt auch für Bürgermeister Steinacker aus Oberbösa.
Was übrigens nicht stimmt, ist die Behauptung, der Bürgermeister hätte nach unserem Antrag diesen Punkt auf die Tagesordnung der nächsten Gemeinderatssitzung genommen. Hier ist seine Antwort auf unseren Antrag.
Die Problematik, welche Frau Neukamm sieht (Beschlussfassung kann nicht stattfinden, weil es sich gegen das Bürgerbegehren richten würde), hat sich dadurch erledigt, dass ich das Bürgerbegehren zurückgezogen habe. Aber auch hier hätte klar sein müssen, dass dieser Beschlussfassung nichts im Wege gestanden hätte, weil wir eindeutig geschrieben hatten, dass ich den Antrag auf Bürgerbegehren bei entsprechender Beschlussfassung zurückziehen würde. So etwas hätte man auch Zug um Zug machen können.
Was den neuen Antrag auf Bürgerbegehren betrifft, so teilen wir die Auffassung von Frau Neukamm nicht. Gegebenenfalls lassen wir das juristisch prüfen und bei Bedarf die Fragstellung anders formulieren, wenn wir damit eine Möglichkeit finden unsere Selbständigkeit zu erhalten.
Eventuell erledigt sich die Sache ja komplett von selber, wenn der Gemeinderat den Beschluss auf Bildung einer Einheitsgemeinde zurückzieht, so unsere Selbständigkeit sichert, und wir dadurch die Möglichkeit haben an den Strassenausbaubeiträgen vorbeizukommen.
Zu den weiteren Ausführungen, die Rechtsaufsichtsbehörde könne den Bürgermeister nicht anweisen, stellt sich natürlich die Frage, wie man den §120 ThürKO sonst noch auslegen kann:
(1) Die Rechtsaufsichtsbehörde kann rechtswidrige Beschlüsse, Anordnungen und sonstige Maßnahmen der Gemeinde oder des Landkreises sowie Bürgerentscheide, die geltendes Recht verletzen, beanstanden und verlangen, dass sie aufgehoben werden. Kommen Gemeinden und Landkreise ihren gesetzlichen Pflichten und Aufgaben nicht nach, so kann die Rechtsaufsichtsbehörde anordnen, dass sie diese erfüllen.
Bisweilen hat es den Anschein, Gesetze seien ausschließlich und allein zum Schutz von Bürokraten gemacht worden, und nur diese dazu in der Lage, jene auch entsprechend zu interpretieren.
Geschrieben in Bürgermeister, Gemeinderat, Strassenausbaubeiträge, Schriftverkehr, Kommunalaufsicht, Behörden, Steinthaleben | 1 Kommentar »
Schreiben an die Kommunalaufsicht
11.8.2009 von admin.
Da am Freitag, dem 14.08.2009, aller Voraussicht nach doch keine Gemeinderatssitzung stattfinden wird, haben wir nun die Kommunalaufsicht angeschrieben, damit diese den Bürgermeister anweist, eine Sitzung zu terminieren.
Wir sind uns nicht ganz sicher, ob der Herr Bürgermeister das alles für ein lustiges Spielchen hält. In Oberbösa spielt man dieses “Spiel” anscheinend auch. Dort war für den 13.08.2009 eine Gemeinderatssitzung angedacht, auch dort liegen keine Einladungen vor.
Man versucht mit allen Mitteln, Beschlussfassungen zum Thema Einheitsgemeinde zu vermeiden. Bis jetzt ist dies den Bürgermeistern und dem VG Vorsitzenden auch gelungen.
Wir warten jetzt die Antwort von Frau Neukamm ab.
Infos zu “unverzüglich”:
§35 ThürKO Einberufung und Tagesordnung
(1) ………………..Der Gemeinderat ist unverzüglich einzuberufen, wenn ein Viertel der Gemeinderatsmitglieder es schriftlich unter Angabe des Beratungsgegenstandes verlangt. …..
Kommentar zur ThürKO §35
Eine Begründung des Antrages auf Abhaltung der Sondersitzung ist nicht erforderlich, weil das Gesetz dies nicht verlangt; unberührt bleibt die Pflicht zur Begründung des Sachantrages , wenn die Geschäftsordnung eine solche verlangt.
Die Sondersitzung muss vom Bürgermeister unverzüglich einberufen werden. Ein fester Zeitraum kann einen solchen Gegenstand ordnungsgemäß vorbereiten muss (Absatz 4 Satz1), gegebenenfalls Informationen einholen muss usw. Der Bürgermeister ist aber verpflichtet, die sachlich gebotene Vorbereitung zügig durchzuführen und dann sogleich die Sitzung einzuberufen. Ist aus der Sicht der Gemeinderatsmitglieder erkennbar, dass der Bürgermeister die Einberufung der Sondersitzung sachwidrig hinauszögert, so kann die Rechtsaufsichtsbehörde angerufen werden, die den Bürgermeister zur Erfüllung seiner Verpflichtung anzuhalten hat, evtl. durch Einsatz ihrer aufsichtlichen Mittel ( bis hin zur Ersatzvornahme durch Einberufung der Sitzung und Behandlung des gestellten Antrages).
Der Bürgermeister kann die beantragte Sondersitzung auch zum Anlass einer „normalen“ Sitzung nehmen, d.h. in diese weitere Tagesordnungspunkte einbeziehen; die Sondersitzung muss sich also nicht auf den beantragten Beratungsgegenstand beschränken.
Das bürgerliche Gesetzbuch (BGB):
Unverzüglich
Handlung, die ohne schuldhaftes Zögern erfolgt ist.
Die in § 121 Absatz 1 Satz 1 des BGB vorgenommene Legaldefinition des Begriffes gilt für das gesamte deutsche Recht.
Sie ist im Zweifel auch dann gültig, wenn der Begriff in einem Vertrag ( z. B. Tarifvertrag, Allgemeine Geschäftsbedingungen ) verwandt wird.
Entscheidend für die Unverzüglichkeit ist nicht die objektive, sondern die subjektive Zumutbarkeit des alsbaldigen Handelns.
Nicht erforderlich ist, dass die Handlung sofort vorgenommen wird.
Dem Handelnden steht eine angemessene Überlegungsfrist zu.
Soweit erforderlich, darf er auch den Rat eines Rechtskundigen einholen.
Praxis
Als Obergrenze für ein unverzügliches Handeln wird von den Gerichten in der Regel ein Zeitraum von zwei Wochen angesehen. Dies gilt vor allem – in Anlehnung an § 626 Abs. 2 BGB – bei der Anfechtung von Arbeitsverträgen.
Zur Erinnerung: Wir haben den Antrag am 13.07.2009 gestellt!
Geschrieben in Filz, Oberbösa, Termine, VG Kyffhäuser, Gemeinderat, Kommunalaufsicht, Behörden, Schriftverkehr, Steinthaleben | 1 Kommentar »
Keine Antworten
5.8.2009 von admin.
Ich hatte Frau Neukamm von der Kommunalaufsicht um die Beantwortung einiger Fragen gebeten:
Darauf erhielt ich folgende Antwort:
Warum solch einfache Fragen nicht einfach beantwortet werden, mag sich jeder selber beantworten. Man kann die Antwort natürlich auch dahingehend auslegen, dass Frau Neukamm den VG Vorsitzenden und die Bürgermeister nicht informiert hat. Vermutlich ist das nicht Ihre Aufgabe. Ich wollte ja nur wissen, ob Sie es getan hat.
Nach eigenem Bekunden sieht der Tätigkeitsbereich der Kommunalaufsicht wie folgt aus:
• Staatliche Aufsicht über die kreisangehörigen Gemeinden, Verwaltungsgemeinschaften und Zweckverbände (Rechtsaufsicht)
• Beratende, fördernde und unterstützende Tätigkeit auf den Gebieten Haushaltsrecht, Wirtschaftsrecht, Satzungswesen, Gemeinschaftsarbeit, Abgabenrecht, Kommunalwahlen
• Widerspruchsbehörde zu kommunalrechtlichen Bescheiden
• Genehmigungsbehörde gemäß kommunalrechtlichen Regelungen
( Fettschrift durch uns )
Die nun folgenden Schritte werden später veröffentlicht.
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Frau Neukamm antwortet nicht
29.7.2009 von admin.
Frau Neukamm hat mein letztes Schreiben leider nicht bis zur gesetzten Frist beantwortet. Logische Konsequenz ist daher dieses Schreiben.
Geschrieben in Informationsfreiheit, Finanzen, Behörden, Kommunalaufsicht, Steinthaleben | 1 Kommentar »
Lesen bildet.
23.7.2009 von admin.

“Ein Blick ins Gesetz hilft bei der Urteilsfindung”
Geschrieben in Behörden, Kommunalaufsicht, Zitat des Tages | 1 Kommentar »
Ahnungslosigkeit in der Kommunalaufsicht?
22.7.2009 von admin.
Antwort von Frau Neukamm auf das Schreiben vom 16.07.2009:
Liebe Frau Neukamm. Erstens stimmt es nicht, was Sie schreiben, und zweitens ist die Rechtsgrundlage für mich ganz einfach. Sie nennt sich “Thüringer Informationsfreiheitsgesetz.”
Dieses ist angelehnt an das Informationsfreiheitsgesetz des Bundes, und darin steht unter § 7:
§ 7 Antrag und Verfahren
(1) Über den Antrag auf Informationszugang entscheidet die Behörde, die zur Verfügung über die begehrten Informationen berechtigt ist. Im Fall des § 1 Abs. 1 Satz 3 ist der Antrag an die Behörde zu richten, die sich der natürlichen oder juristischen Person des Privatrechts zur Erfüllung ihrer öffentlich-rechtlichen Aufgaben bedient. Betrifft der Antrag Daten Dritter im Sinne von § 5 Abs. 1 und 2 oder § 6, muss er begründet werden. Bei gleichförmigen Anträgen von mehr als 50 Personen gelten die §§ 17 bis 19 des Verwaltungsverfahrensgesetzes entsprechend.
(2) Besteht ein Anspruch auf Informationszugang zum Teil, ist dem Antrag in dem Umfang stattzugeben, in dem der Informationszugang ohne Preisgabe der geheimhaltungsbedürftigen Informationen oder ohne unverhältnismäßigen Verwaltungsaufwand möglich ist. Entsprechendes gilt, wenn sich der Antragsteller in den Fällen, in denen Belange Dritter berührt sind, mit einer Unkenntlichmachung der diesbezüglichen Informationen einverstanden erklärt.
(3) Auskünfte können mündlich, schriftlich oder elektronisch erteilt werden. Die Behörde ist nicht verpflichtet, die inhaltliche Richtigkeit der Information zu prüfen.
(4) Im Fall der Einsichtnahme in amtliche Informationen kann sich der Antragsteller Notizen machen oder Ablichtungen und Ausdrucke fertigen lassen. § 6 Satz 1 bleibt unberührt.
(5) Die Information ist dem Antragsteller unter Berücksichtigung seiner Belange unverzüglich zugänglich zu machen. Der Informationszugang soll innerhalb eines Monats erfolgen. § 8 bleibt unberührt.
(Fettschrift durch uns)
Nebenbei bemerkt sollte sich die VG mal § 11 durchlesen:
§ 11 Veröffentlichungspflichten
(1) Die Behörden sollen Verzeichnisse führen, aus denen sich die vorhandenen Informationssammlungen und -zwecke erkennen lassen.
(2) Organisations- und Aktenpläne ohne Angabe personenbezogener Daten sind nach Maßgabe dieses Gesetzes allgemein zugänglich zu machen.
(3) Die Behörden sollen die in den Absätzen 1 und 2 genannten Pläne und Verzeichnisse sowie weitere geeignete Informationen in elektronischer Form allgemein zugänglich machen.
Meine Antwort auf das Schreiben von Frau Neukamm.
Geschrieben in Informationsfreiheit, Schriftverkehr, Behörden, Kommunalaufsicht, Steinthaleben | 1 Kommentar »
Termin im Innenministerium
16.7.2009 von admin.
Einige Vertreter der Bürgerinitiativen, darunter auch wir, hatten heute einen Besprechungstermin im Thüringer Innenministerium in Erfurt.
Es wurden etliche Themen besprochen. Für uns relevant war momentan vor allem die Frage, ob unser Gemeinderat die Möglichkeit hat, den gefassten Beschluss zur Gründung einer Einheitsgemeinde mit einem neuen Beschluss zurückzunehmen, wenn dieser im Interesse der Bürgerinitiative ist. Dies wurde bejaht.
Nicht möglich ist die Rücknahme des Antrages auf Einheitsgemeinde durch den VG Vorsitzenden. Dies müssten die Gemeinden jeweils in Eigenregie machen.
Geschrieben in Finanzen, Informationsfreiheit, Strassenausbaubeiträge, Behörden, Kommunalaufsicht, Steinthaleben | 1 Kommentar »
Hat man in der VG etwas zu verbergen?
16.7.2009 von admin.
Ich (Klaus Schlenstedt) hatte vor einigen Tagen die Kopien der Haushalte und Prüfberichte aus vergangenen Jahren beantragt. Hat man da etwas zu verbergen?
Und hier mein Schreiben an die Rechtsaufsichtsbehörde.
Geschrieben in Finanzen, Bürgermeister, Schriftverkehr, Behörden, Kommunalaufsicht, Steinthaleben | Keine Kommentare »
Thüringer Allgemeine 03.07.2009
3.7.2009 von admin.
Neuwahlen in Steinthaleben nicht ausgeschlossen
Ergänzung zu dem Zeitungsartikel:
(Die fett markierten Abschnitte wurden im Leserbrief nicht abgedruckt.)
Der Artikel könnte den Eindruck erwecken, ich hätte die Wahl in Steinthaleben wegen einiger technischer Details angefochten. Ich möchte hiermit noch einmal in aller Deutlichkeit sagen, dass es mir in der Hauptsache um das am Vorabend der Wahl verteilte Flugblatt des Bürgermeisters geht. In diesem hatte er nicht nur zu seiner eigenen Wahl aufgerufen sondern vor allem seine politischen Gegner als Gefahr, nämlich als “Rechte mit all ihren Auswüchsen”, stigmatisiert, gegen welche die Bürger ein “Zeichen” setzen sollten. Wie tief sind wir in der politischen Diskussionskultur gesunken, dass man liberal und konservativ denkende Menschen mit dem faschistoiden Mob in einen Topf wirft?! Bisweilen entsteht bei mir der Eindruck, dass man auch auf kommunaler Ebene von der “großen Politik” hat lernen wollen: “Unbequeme Zeitgenossen wird man am einfachsten mit der Nazi-Keule los.” lautet da nämlich das Credo. Hat man dem Gegner erst einmal das Kainsmal des “Rechten”, ergo des “Nazis”, aufgedrückt, ist dieser so gut wie erledigt. Es handelt sich bei dem verteilten Flugblatt also nicht nur um eine Verletzung der Neutralitätspflicht sondern vor allem um die seelische Verletzung seiner Mitmenschen. So etwas ist eines Bürgermeisters unwürdig!
Hier noch einmal die Wahlanfechtung
Hier noch einmal das Flugblatt des Bürgermeisters

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Wahlanfechtung
16.6.2009 von admin.
Wahlanfechtung
Der Kommunalaufsicht in Sondershausen wurde meine Wahlanfechtung zugestellt. Ich habe mich aufgrund des letzten Flugblattes des Bürgermeisters Nawrodt zu diesem Schritt entschlossen.
Anwälte arbeiten bekanntlich nicht umsonst. Die Wahlanfechtung kostet mich 489,45 Euro. Wer die Anfechtung ebenfalls für gerechtfertigt hält und diese unterstützen möchte, kann sich gerne an den Kosten beteiligen. Zahlungen sind direkt auf mein Paypal Konto möglich:
Auf Anfrage gibt es auch meine normale Bankverbindung.
Update: Vielen Dank für die ersten Spenden! Auch kleine Beträge sind willkommen
Hier die Wahlanfechtung als PDF-Datei.
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Wer ist hier der Gaukler?
10.6.2009 von admin.
Unser Bürgermeister kann es einfach nicht lassen. Es wird lustig weiter diffamiert. In der TA vom 10.06.2009 gibt er zum Besten, die “Neuen”, also die zwei neuen Ratsmitglieder von SPD/Demokratische Bürger, hätten den Leuten vor der Wahl “viel vorgegaukelt”. Es darf natürlich die Frage erlaubt sein, in welcher Form wir die Wähler angeblich getäuscht haben sollen. Herr Nawrodt behauptete zwar immer wir würden falsche Zahlen vorlegen usw., jedoch kamen von ihm und seiner Truppe keine “richtigen” Zahlen.
Dass solche Äusserungen gerade vom größten Täuscher dieser Wahl ausgehen mutet etwas bizarr an, war doch er es, der den Wählern seine Wählbarkeit nur vorgegaukelt hat. Sein Amt wird er nicht annehmen und die Stimmen verteilen sich auf die Nachrücker.
Eines ist jedenfalls jetzt schon klar. Aus der Opposition wird es jetzt einen strengeren Gegenwind geben. Die Bürger erhalten demnächst umfassende Informationen aus dem Gemeinderat, von seinen Beschlüssen und Planungen.
Die Zeit wird zeigen, wer hier wem etwas vorgegaukelt hat.
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Nun ist die Katze aus dem Sack!
2.6.2009 von admin.
Der Bürgermeister und der VG-Chef gaukelten uns vor, dass der Erhalt der VG, und damit die Eigenständigkeit unserer Gemeinde, laut Gesetz nicht mehr möglich sei. Das kleinere Übel, jedoch die letzte Rettung, sei die Einheitsgemeinde. Die Frage ist nur - für wen?
Die Wahrheit kam jetzt ans Licht, und zeigt, wie schamlos wir Einwohner betrogen werden sollten. Laut Gesetz wird eine VG nämlich nicht aufgelöst, wenn sie die Einwohnerzahl von 5000 unterschreitet.
Seit Herbst 2008 ist der Passus in der Kommunalordnung gestrichen. Das heißt, jede VG kann weiter bestehen und jede Mitgliedsgemeinde bleibt eigenständig.
Da die Eigenständigkeit unserer Gemeinde für die Mehrheit unserer Bürger wichtig war (und wir denken, dass es noch so ist) wurde jeder, der diese Meinung vertrat, betrogen.
Das Thema Einheitsgemeinde oder Eingliederung nach Bad Frankenhausen hätte nie zur Debatte stehen müssen, wenn man Kommunalgesetze kennen würde und diese zum Wohl der Bürger und nicht zum Wohle der eigenen Hosentasche einsetzen würde.
Die Pflicht und Aufgabe einer loyal und gut arbeitenden VG ist es, die Gemeinden in kommunalen Angelegenheiten und Gesetzen zu beraten, und bei der Umsetzung zu unterstützen. In unserem Fall wurden offenbar rein private Interessen in den Vordergrund gestellt. Demokratisches Recht der Bürger wurde mit Füssen getreten.
Beweise dieser Verlogenheit zeigen die Vorgänge in den Gemeinden Oberbösa und Seega, wo Bürgerbefragungen hintertrieben und verteufelt wurden, weil das Ergebnis dem VG-Vorsitzenden und den Bürgermeistern nicht passte. Was für eine Unfähigkeit und Unterwürfigkeit gegenüber dem VG-Vorsitzenden muss den Bürgermeistern der Mitgliedsgemeinden im Nacken sitzen, um nicht die volle Wahrheit zu sagen?
Oder sind es die Hoffnungen, in einer Einheitsgemeinde einen geruhsamen und gut bezahlten Posten zu ergattern?
Nun ist es die Aufgabe des neuen Gemeinderates, die Meinung der Bürger zu erfragen und diese Meinung zu respektieren und umzusetzen.
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Verspäteter Aprilscherz!
2.4.2009 von admin.
Für Herrn Karnstedt ist nicht nachvollziehbar, warum wir in Bendeleben zwei Plakate aufhängen möchten:
Herr Karnstedt, wir möchten Ihnen ganz kurz den Grund für diesen Antrag nennen. In Steinthaleben findet nämlich ein Bürgerbegehren statt. Da es der Gesetzgeber nun so vorgesehen hat, müssen wir Thaleber zur Ausübung unserer demokratischen Grundrechte nach Bendeleben pilgern. Verstehen Sie? Bendeleben! Da liegt es doch nahe, in Bendeleben noch einmal zwei Plakate zur Erinnerung aufzuhängen, finden wir.
Das Bedauern darüber, dass Sie uns keine positive Antwort erteilen können, nehmen wir Ihnen natürlich vollumfänglich ab.
Besonders mies an der Aktion: Als wir am 31.03.2009 in Bendeleben Herrn Karnstedt persönlich nach dem Stand der Genehmigung zur Plakatierung befragten, sagte er sinngemäß, “ist schon bearbeitet und in der Post”. Darauf hin haben wir die zwei Plakate angefertigt, da wir davon ausgingen, dass der Antrag genehmigt wurde. Wir sind der Meinung, dass Herr Karnstedt gleich hätte sagen können, dass der Antrag abgelehnt wurde. Das hätte uns immerhin eine gute Stunde Arbeit gespart.
Ein weiterer Beweis für die tolle Bürgernähe und demokratische Einstellung der VG. Dasselbe gilt für den überflüssigen “Laden” Kommunalaufsicht. Prost!
Geschrieben in VG Kyffhäuser, Schriftverkehr, Behörden, Kommunalaufsicht, Steinthaleben | 1 Kommentar »
Besuch der Kommunalaufsicht
27.1.2009 von admin.
Wir haben heute die Kommunalaufsicht in Sondershausen besucht. Es ist zu berichten, dass Herr Pätz von dort nun schriftlich aufgefordert wird, die Homepage der VG zu überarbeiten um möglichen Schaden von dieser abzuwenden. Die VG könnte nämlich wegen Verstosses gegen das Telemediengesetz mit bis zu 50.000 Euro bestraft werden. Diese Kosten würden natürlich (wie üblich) auf uns Steuerzahler zurückfallen.
Geschrieben in VG Kyffhäuser, Kommunalaufsicht | Keine Kommentare »
KYFFHÄUSERKREIS: Auf dem Weg zur Einheitsgemeinde
11.12.2008 von admin.
Thüringer Allgemeine vom 11.12.2008
Geschrieben in Gemeinderat, VG Kyffhäuser, Bürgermeister, Presseberichte, Behörden, Kommunalaufsicht | Keine Kommentare »
“Das geringste Übel”
15.11.2008 von admin.
Thüringer Allgemeine vom 15.11.2008
Geschrieben in Gemeinderat, VG Kyffhäuser, Bürgermeister, Presseberichte, Kommunalaufsicht, Steinthaleben | Keine Kommentare »


